Abgasbetrug: DUH klagt erfolgreich gegen Volkswagen wegen Abschalteinrichtungen
In der Sache DUH gegen Volkswagen stuft das Gericht weitere Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtungen ein, die das KBA nicht hätte genehmigen dürfen.
- Florian Pillau
- mit Material der dpa
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist am Verwaltungsgericht Schleswig einmal mehr mit einer Klage gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Sachen Diesel-Abschalteinrichtungen erfolgreich gewesen. Die DUH möchte, dass das KBA sogenannte Freigabebescheide aufhebt. Mit diesen hat es in der Vergangenheit ein Software-Update als ausreichende Nachbesserung im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen an bestimmten Dieselmotoren genehmigt. Das Gericht gab dem Umweltverband recht.
Die Kammer hält unter anderem sogenannte Thermofenster für unzulässige Abschalteinrichtungen, die das KBA nicht hätte genehmigen dürfen. Beigeladene waren die zum Volkswagen-Konzern gehörenden Autohersteller Volkswagen, Audi und Seat (Az. 3 A 332/20). Betroffen sind 62 ältere Modelle verschiedener Marken des Volkswagen-Konzerns.
Weder Stilllegungen noch Nachrüstungen nötig
Bereits vor knapp einem Jahr hatte dieselbe Kammer des Gerichts einen ähnlichen Fall entschieden und der DUH im Wesentlichen recht gegeben. Damals ging es um ältere Modelle des VW Golf selben Motortyps. (Az 3 A 113/18). Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das vorangegangene Urteil
Deutsche Umwelthilfe klagt erfolgreich gegen KBA wegen Thermofenster
KBA und Volkswagen haben Berufung am Oberverwaltungsgericht in Schleswig eingelegt. Sie halten die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig aus zahlreichen tatsächlichen und rechtlichen Gründen für fehlerhaft. Volkswagen kündigte an, auch gegen das neuerliche Urteil Rechtsmittel einzulegen. Das Unternehmen betonte, es drohten weder behördliche Stilllegungen noch seien Hardware-Nachrüstungen erforderlich.
Saubere Konstruktion frisst Marge
Die als Thermofenster bezeichneten Steuerungen sind bisher nur in engen Grenzen legal. Sie sollen etwa bei niedrigen Temperaturen die Abgasnachbehandlung herunterregeln können, wenn sonst Motorbauteile Schaden nehmen können. Kritiker sehen das jedoch nur als vorgeschobenen Grund, Ausnahmen von Emissionsgrenzwerten zu rechtfertigen. Sie verweisen auf die Möglichkeit, Motoren und Abgasnachbehandlung so zu konstruieren, dass Abschalteinrichtungen nur als Sicherheitsreserve für absolute Ausnahmefälle nötig wären. Die Autoindustrie lehne es aber ab, solche Motoren zu bauen, weil ihre teurere Produktion ihre Marge schmälere.
(fpi)