Abgasbetrug bei Audi: Verfahren gegen drei Mitangeklagte eingestellt

Der Abgasbetrug bei Volkswagen wird weiter juristisch aufgearbeitet: Das Verfahren gegen Mitangeklagte des früheren Audi-Chefs Rupert Stadler wurde eingestellt.

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Audi-Auspuff

(Bild: Audi)

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Von
  • dpa

Der Volkswagen-Konzern hat den Abgas-Betrug juristisch weitgehend überstanden, einige der verantwortlichen Personen nicht. Im Prozess am Landgericht München gegen den früheren Audi-Chef Rupert Stadler ist das Verfahren gegen drei Mitangeklagte nun vorläufig eingestellt worden. Der ehemalige Motorentwickler Henning L., der ein umfangreiches Geständnis abgelegt hatte und als Kronzeuge im Prozess aufgetreten war, muss 25.000 Euro als Geldauflage an Umwelt- und Naturschutzvereine zahlen. Die Staatsanwaltschaft stimmte der Einstellung zu.

Nach bisherigem Ergebnis der zweieinhalbjährigen Beweisaufnahme hatte L. zusammen mit zwei mitangeklagten Vorgesetzten die Ausgestaltung der Betrugssoftware veranlasst, mit der Motoren die Stickoxid-Grenzwerte nur auf dem Prüfstand einhielten, aber auf der Straße die Abgasnachbehandlung drosselten. Henning L.s direkter Vorgesetzter Giovanni P. legte ein vollständiges Geständnis ab. Er gestehe, "dass er bei seinem Tun im Zusammenhang mit Abschalteinrichtungen die Einsicht hatte, dass diese nicht gesetzeskonform sein könnten", ließ er seinen Verteidiger vortragen. Das sei ein komplettes Geständnis, betonte der Anwalt.

Das Gericht hatte P., Stadler und dem mitangeklagten ehemaligen Leiter der Audi-Motorenentwicklung Wolfgang Hatz bei vollen Geständnissen eine Bewährungsstrafe in Aussicht gestellt. Stadler und Hatz sollen sich bis zum 25. April dazu äußern, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Weickert. Hatz und Stadler bestreiten bislang jede Schuld. Stadler müsste laut Gericht spätestens im Juli 2016 erkannt haben, dass in den in Europa verkauften Autos Betrugssoftware verwendet worden sein könnte. Er habe aber nicht nachgehakt und den Verkauf bis 2018 weiterlaufen lassen. Daher kommen für Stadler eine Strafbarkeit wegen Betruges durch Unterlassen in Betracht.

(mfz)