Batterien sollen in der EU nachhaltiger und menschenrechtsfreundlicher werden

Seite 2: Wiederverwendung von E-Auto-Batterien

Inhaltsverzeichnis

Der Umgang mit Batterien und Altbatterien wird seit 2006 in der EU durch die Batterien-Richtlinie (2006/66/EG) geregelt. Inzwischen aber sei sie wegen geänderter sozioökonomischer Bedingungen, der technischen Entwicklungen, der veränderten Märkte und Verwendungen von Batterien veraltet.

Die EU-Kommission schlägt einen Rechtsrahmen vor, der es erleichtern soll. Batterien aus Elektrofahrzeugen umzunutzen. Sie könnten dann beispielsweise als stationäre Energiespeichersysteme oder Energieressourcen in Stromnetze dienen. Mit Batteriepässen in Form von QR-Codes soll der Markt transparenter würden und Batterien während ihres gesamten Lebenszyklus rückverfolgbar sein.

Die EU-Kommission geht davon aus, dass die Nachfrage nach Batterien bis 2030 um das 14-Fache steigen wird. Dafür sorge vor allem die Elektromobilität, die weltweit für eine wesentlich höhere Nachfrage nach Bodenschätzen sorgen werde, vor allem Kobalt, Lithium, Nickel und Mangan; deren voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt will die Kommission minimieren. Die Zahl der recycelbaren Lithiumbatterien werde zwischen 2020 und 2040 voraussichtlich um das 700fache steigen.

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Die modernisierte Batterien-Verordnung soll ein wichtiger Baustein zu dem vor einem Jahr geschlossenen "Green Deal" werden. Das Programm soll dafür sorgen, dass Europa bis 2050 klimaneutral wird.

(anw)