Batterien sollen in der EU nachhaltiger und menschenrechtsfreundlicher werden

Die EU-Kommission will die 14 Jahre alte Batterie-Verordnung modernisieren, um der zunehmenden Nachfrage vor allem durch Elektroautos besser gerecht zu werden.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 128 Kommentare lesen

Logo für Sammelstellen

(Bild: G2-Infoplattform/GRS_EAR)

Lesezeit: 3 Min.
Inhaltsverzeichnis

Batterien, die in der EU verkauft werden, sollen über ihren gesamten Lebenszyklus nachhaltig, leistungsfähig und sicher sein. Sie sollen mit möglichst geringen Umweltauswirkungen aus Materialien hergestellt werden, die unter vollständiger Einhaltung der Menschenrechte sowie sozialen und ökologischen Standards gewonnen wurden. Dafür will die EU-Kommission sorgen und schlägt dafür vor, die EU-Rechtsvorschriften für Batterien zu modernisieren.

Batteriezellen, -module und -sätze sollen möglichst mit sauberer Energie hergestellt werden und nur geringe Mengen an gefährlichen Stoffen enthalten. Sie sollen energieeffizient und für eine lange Lebensdauer ausgelegt sein.

Batterien aller Art, also beispielsweise für die Industrie, in Elektrogeräten oder Elektroautos, sollen zudem am Ende ihrer Lebensdauer umgenutzt, wiederaufbereitet oder recycelt werden. Die derzeitige Sammelquote von Batterien im Haushalt soll von 45 Prozent auf 65 Prozent im Jahr 2025 und 70 Prozent im Jahr 2030 steigen. Industrie-, Starter- oder Traktionsbatterien müssen ohne Ausnahme gesammelt werden.

Im Recycling soll ein hoher Verwertungsgrad erreicht werden, insbesondere bei wertvollen Materialien wie Kobalt, Lithium, Nickel und Blei, sieht die EU-Kommission in ihrem Verordnungsentwurf vor. Ab dem 1. Juli 2024 dürfen nur noch wiederaufladbare Industrie- und Traktionsbatterien in Verkehr gebracht werden, für die eine Erklärung zum CO2-Fußabdruck erstellt wurde.