Bundesrat billigt Gesetzesreform: Mehr Gründe für Schaffung neuer Tempo-30-Zonen

Eine Reform des Straßenverkehrsgesetzes ermöglicht Städten und Gemeinden von nun an mehr Spielraum, etwa für die Einrichtung von Busspuren und Tempo-30-Zonen.

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Arbeiter sprühen 30er und 50er Begrenzungen auf Straße

(Bild: Gena Melendrez/Shutterstock.com)

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Die Gemeinden in Deutschland können künftig Tempo-30-Zonen und Sonderfahrspuren leichter einführen. Der Bundesrat hat heute einen Entwurf für eine Reform des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) gebilligt, der den Ermächtigungsrahmen der Behörden erweitert. Bisher konnten die Behörden das nur zum Schutz von Menschen tun, indem sie etwa Fußgängerbereiche oder verkehrsberuhigte Zonen schufen.

Von nun an gelten zur Begründung gleichberechtigt auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung. Die Bestimmung muss nicht mehr zwingend die Verkehrssicherheit verbessern oder den Verkehrsfluss erleichtern. An Spielplätzen, viel begangenen Schul- und Fußgängerwegen sowie Streckenabschnitten bis zu 500 Metern zwischen zwei Tempo-30-Zonen sollen die Behörden jetzt leichter Tempo-30-Regelungen einrichten können.

Die Einrichtung von Tempo-30-Zonen vor Schulen und Kindergärten auch an Hauptverkehrsstraßen wurde bereits 2016 erleichtert. Aufgrund dieses Beschlusses muss die Straßenverkehrsordnung noch entsprechend angepasst werden. Die gerade angenommene Reform haben Verkehrs- und Umweltverbänden schon lange gefordert, allerdings erfüllt sie ihre Vorstellungen nur zum Teil: Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) sagte vor einem Jahr zum Gesetzentwurf, ein flächendeckendes Tempo 30 werde es nicht geben, weiterhin blieben die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs Hauptziele des Straßenverkehrsgesetzes.

(fpi)