Bundesregierung lehnt Lang-Lkw ab

CDU und CSU befürworten Lang-Lkw auf deutschen Straßen. Die Bundesregierung hat grundsätzliche Vorbehalte.

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Lang-Lkw biegt an einer Kreuzung ein

Ausschnitt aus einem Youtube-Video der Allianz pro Schiene.

(Bild: Allianz pro Schiene)

Lesezeit: 2 Min.

Die Bundesregierung lehnt einen Vorschlag der EU-Kommission ab, Lang-Lkw im grenzüberschreitenden Verkehr zuzulassen. Insbesondere könnten die höheren Achslasten mit bis zu 12,5 Tonnen und ein höheres Gesamtgewicht für emissionsfreie Fahrzeuge "aus infrastrukturellen Gründen nicht mitgetragen werden", schreibt die Regierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage (PDF) der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Die höheren Gewichte würden schwer in das Sicherheitsniveau von Brücken eingreifen.

Auch lehnt die Bundesregierung den Vorschlag ab, die zulässige Fahrzeughöhe von 4 auf 4,30 m anzuheben. Weder Tunnel noch Brückendurchfahrten seien für solche Fahrzeughöhen ausgelegt, es können beispielsweise technische Einrichtungen wie Lüfter im Weg sein. Das betreffe das Bundesfernstraßennetz, besonders nachgeordnete Straßen.

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Die EU-Kommission hatte vor einem Jahr vorgeschlagen, die zulässigen Höchstgewichte für schwere Nutzfahrzeuge anzuheben, die emissionsfrei betrieben werden. Künftig soll die Gewichtsgrenze für solche Fahrzeuge 44 statt 42 Tonnen betragen. Das Europäische Parlament nahm im März den Kommissionsvorschlag mit leichten Änderungen an, nun liegt er dem EU-Rat vor. Darin will die deutsche Regierung Gegenstimme erheben.

Die Allianz pro Schiene und der Autoclub Europa (ACE) wandten dagegen ein, dass die auch Megaliner genannten Fahrzeuge die Straßenverkehrsinfrastruktur belasten und umweltschädlich seien. CDU/CSU betonen hingegen in ihrer Anfrage an die Bundesregierung, Lang-Lkw würden nicht mit der Schiene und der Binnenschifffahrt konkurrieren, sondern den herkömmlichen 40-Tonnen-Lkw-Verkehr ersetzen. So ließen sich 11 Prozent CO₂ einsparen, der Treibstoffverbrauch bis zu 25 Prozent senken sowie die Zahl der Fahrten um bis zu einem Drittel verringern.

Der vom EU-Parlament gebilligte Entwurf sieht vor, dass der verlängerte Sattelauflieger nur noch im intermodalen Verkehr eingesetzt werden darf. CDU/CSU sehen darin das Aus für diese Fahrzeugart, weil die Lang-Lkw in Deutschland auf Strecken eingesetzt werden, auf denen kombinierte Verkehre unwirtschaftlich sind.

Elf EU-Mitgliedstaaten testen momentan überlange Fahrzeugkombinationen, in Deutschland dürfen Sattelkraftfahrzeuge vom Lang-Lkw Typ 1 bis zu 25,25 m lang und bis zu 40 t schwer sein und ein definiertes Streckennetz befahren. Vom Lang-Lkw Typ 1, der 17,88 m lang ist, wurden in Deutschland laut CDU/CSU bereits etwa 4000 zugelassen. Sie dürfen noch bis Ende 2026 in Deutschland versuchsweise fahren. Die Bundesregierung ergänzt, Lang-Lkw Typ 1 dürfen 44 Tonnen schwer sein, wenn sie im kombinierten Verkehr eingesetzt werden.

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(anw)