Der Mannesmann-Prozess, neu aufgelegt

Ab dem heutigen Donnerstag müssen sich Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann, der ehemalige Mannesmann-Chef Klaus Esser und andere erneut wegen der Abfindungen nach der Übernahme von Mannesmann durch Vodafone verantworten.

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Von
  • Jürgen Kuri

Am heutigen Donnerstag begann in Düsseldorf die Neuauflage des Mannesmann-Prozesses. Josef Ackermann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bank, Klaus Esser, ehemaliger Mannesmann-Chef, und Klaus Zwickel, ehemaliger Chef der IG Metall, und andere sitzen wegen der Abfindungen nach der Übernahme von Mannesmann durch Vodafone auf der Anklagebank. Ihnen wird schwere Untreue und Beihilfe vorgeworfen. In einem ersten Verfahren waren sie im Sommer 2004 freigesprochen worden, der Bundesgerichtshof hatte die Urteile aber Ende 2005 aufgehoben.

Es geht in dem Verfahren um Prämien in Höhe von rund 60 Millionen Euro, die nach der Übernahme von Mannesmann durch den britischen Mobilfunkriesen Vodafone vor vier Jahren geflossen sind. Esser war der Hauptempfänger der Prämien. Ackermann als Mitglied des Mannesmann-Aufsichtsrates hatte die Gelder gebilligt, genauso wie das Aufsichtsratsmitglied Zwickel und der ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende Joachim Funk.

Die Angeklagten hätten ihre Pflicht zu einem treuhänderischen Umgang mit dem Konzernvermögen verletzt, lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Anfang 2000 hatten sich Mannesmann und Vodafone nach der teuersten Übernahmeschlacht der deutschen Wirtschaftgeschichte auf einen friedlichen Zusammenschluss geeinigt – und Manager wie Klaus Esser, die zuvor lautstark den Abwehrkampf von Mannesmann gegen die Übernahme angeführt hatten, erhielten anschließend Millionen als "Anerkennungsprämie". Schon 2001 wurden gegen Esser die ersten Untreue-Vorwürfe wegen des Vorgehens in der Übernahmeschlacht laut.

Der Bundesgerichtshof sah in seiner Begründung für die Aufhebung des Urteils der ersten Instanz in den Zahlungen Geschenke ohne Gegenwert und damit den Straftatbestand der Untreue erfüllt. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Antrag zur Revision der Urteile ausgeführt, bei den umstrittenen Prämienzahlungen habe es sich "um strafrechtlich relevante Tatbestände" gehandelt. Die Geldzahlungen seien allein "im Interesse der Zahlungsempfänger" begründet gewesen. Die Angeklagten hätten ihre "Vermögensbetreuungspflicht" so "gravierend" verletzt, dass der Tatbestand der Untreue durchaus erfüllt sei. Allerdings muss für eine Verurteilung den Angeklagten vorsätzliches Handeln nachgewiesen werden.

Siehe dazu auch: (jk)