Dienstwagen: Bundesregierung plant steuerliche Erleichterungen für Elektroautos
Die Bundesregierung will Elektroautos als Dienstwagen steuerlich begünstigen. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck erwartet dadurch einen "Nachfrage-Push".

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- dpa
Die Bundesregierung plant eine staatliche Unterstützung, um den Absatz von Elektroautos in Deutschland wieder anzukurbeln. Konkret geht es um stärkere steuerliche Anreize für Elektroautos als Dienstwagen. Das Kabinett will die geplanten Maßnahmen am 3. September auf den Weg bringen. In dem der dpa vorliegenden Gesetzentwurf heißt es, die Bundesregierung habe sich zum Ziel gesetzt, die Elektromobilität in Deutschland deutlich voranzubringen. "Für eine erfolgreiche Umsetzung dieses Ziels bedarf es auch weitreichender steuerlicher Maßnahmen." Die Nachfrage nach Elektroautos war nach dem Stopp der staatlichen Förderung eingebrochen. Die Bundesregierung hatte den sogenannten Umweltbonus im Dezember 2023 abrupt beendet. Grund waren Sparzwänge im Haushalt.
Maßnahme aus Wachstumsinitiative
Im Juli verständigte sich die Ampel-Koalition im Zuge der Haushaltsverhandlungen auf eine "Wachstumsinitiative". Eine der Maßnahmen ist die steuerliche Förderung von Elektroautos als Dienstwagen. Konkret geht es darum: Für Unternehmen soll rückwirkend zum 1. Juli 2024 eine Sonder-Abschreibung für neu zugelassene vollelektrische und vergleichbare Nullemissionsfahrzeuge eingeführt werden. Außerdem soll bei der Dienstwagenbesteuerung für E-Fahrzeuge der sogenannte Deckel für den Brutto-Listenpreis von 70.000 Euro auf 95.000 Euro angehoben werden. Dieser Teil des Vorhabens wurde im Juli im Bundeskabinett beraten und ist Teil des Wachstumschancengesetzes.
Regierung will E-Mobilität stärken
Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte bereits von einem Schub gesprochen, um die Nachfrage nach Elektromobilität wieder hochzuziehen. Er erwarte einen "Nachfrage-Push". Dienstwagen spielen eine wichtige Rolle auch für den Gebrauchtwagenmarkt, weil sie vergleichsweise kurze Zeit gehalten werden. Bei den Neuzulassungen machen sie in Deutschland im Schnitt etwa zwei Drittel aus.
Im Gesetzentwurf heißt es zu den geplanten neuen Maßnahmen, damit würden "deutliche steuerliche Anreize" insbesondere für den Markthochlauf der Elektromobilität im betrieblichen Bereich gesetzt. Die Regelung umfasse ausschließlich neu angeschaffte, rein elektrisch betriebene Fahrzeuge. Sie soll für Anschaffungen im Zeitraum von Juli 2024 bis Dezember 2028 befristet eingeführt werden. "Die temporäre Begrenzung setzt Anreize für zügige Investitionsentscheidungen."
Kosten für den Staat
Die Steuermindereinnahmen werden im Gesetzentwurf für das Jahr 2024 als geringfügig bezeichnet. Im Jahr 2025 werden die Steuermindereinnahmen auf 480 Millionen Euro beziffert, sie sollen bis 2028 auf 540 Millionen Euro steigen.
(olb)