EU-Kommission fordert X zu Auskunft auf

Der Kurznachrichtendienst X muss Auskunft unter anderem über seine Moderations-Ressourcen geben. Die EU-Kommission hat ein Auskunftsersuchen an ihn gerichtet.

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X-Symbol auf einem Smartphone. Das Smartphone liegt auf einer Mac--Notebook-Tastatur.

X muss gegenüber der EU-Kommission zu mehreren Themen Rechenschaft ablegen.

(Bild: sdx15/Shutterstock.com)

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Die EU-Kommission hat am Mittwoch den Kurznachrichtendienst X (ehemals Twitter) aufgefordert, seine Tätigkeiten und Ressourcen für die Inhaltsmoderation ihr gegenüber offenzulegen. Außerdem verlangt die Kommission eine Risikobewertung bezüglich der Einführung generativer KI-Tools in der EU. Auch in weiteren Bereichen muss X die Karten auf den Tisch legen.

Besonderes Interesse hat die EU-Kommission an den Ressourcen, die X in seine Inhaltemoderation steckt. Hintergrund dafür sei der jüngste Transparenzbericht im Rahmen des DSA, erklärt die Kommission. Demzufolge hat X sein Moderationsteam seit dem vorherigen Bericht von Oktober 2023 um fast 20 Prozent verkleinert. Dadurch sei auch die Sprachabdeckung innerhalb der EU von elf auf sieben Sprachen gesunken. Weiter muss X die Institution ins Bild setzen, wie es das Risiko der Auswirkungen generativer KI-Tools auf Wahlprozesse, die Verbreitung illegaler Inhalte und den Schutz der Grundrechte einschätzt und wie es diese reduzieren will.

Das Auskunftsersuchen im Rahmen des Digital Services Acts (DSA) ist Teil des laufenden förmlichen Verfahrens gegen X. Dieses läuft seit Dezember 2023. Die Kommission prüft damit, ob X gegen den DSA verstößt. Im Fokus stehen dabei das Risikomanagement, die Inhaltemoderation, sogenannte Dark Patterns – Bedien- oder Designelemente, die Nutzende in die Irre führen –, die Werbetransparenz und der Zugang zu Daten für Forschende, teilt die Kommission mit.

"Es basiert auf den bisher gesammelten und analysierten Beweisen, einschließlich des im März 2024 veröffentlichten Transparenzberichts von X und der Antworten von X auf frühere Auskunftsersuchen, in denen es unter anderem um Maßnahmen zur Eindämmung der mit generativer KI verbundenen Risiken ging", heißt es in der Mitteilung.

Kommt der Dienst dem Auskunftsersuchen nicht oder nicht ausreichend nach, kann die Kommission die Herausgabe der Informationen einfordern und X eine Geldstrafe auferlegen. Zeit hat er für die ersten Themen bis zum 17. Mai. Die anderen Fragen muss X bis zum 27. Mai beantworten.

(are)