EU-Kommission vs. Microsoft: Eine Woche der Entscheidung

In dem seit Monaten dauernden Tauziehen um die Erfüllung der von der EU-Kommission wegen Wettbewerbsverletzung verhängten Sanktionen muss Microsoft bis Dienstag 24.00 Uhr sein endgültiges Angebot vorlegen.

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Von
  • Jürgen Kuri

Diese Woche könnte für Microsoft zu einer Woche der Entscheidung werden: In dem seit Monaten dauernden Tauziehen um die Erfüllung der von der EU-Kommission wegen Wettbewerbsverletzung verhängten Sanktionen muss Microsoft bis Dienstag 24.00 Uhr sein endgültiges Angebot vorlegen. "Die Kontakte dauern an", sagte laut dpa der Sprecher von EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes, ohne weitere Details zu nennen.

Bereits seit einiger Zeit verlor die EU-Komission nach und nach die Geduld mit Microsoft und setzte dem Konzern dann eine letzte Frist für ein Angebot, wie Microsoft die Erfüllung der Auflagen zu gestalten gedenke. Im März 2004 hatte die EU-Kommission den Softwarekonzern wegen Marktmissbrauchs mit einem Rekordbußgeld von 497,2 Millionen Euro bestraft und zudem die Veröffentlichung der Schnittstellenspezifikationen für die Server-Kommunikation und die Bereitstellung einer Windows-Version ohne integrierten Medienplayer verfügt. Über den Beschluss der Wettbewerbshüter steht zwar noch das von Microsoft angestrengte Hauptsacheverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof Erster Instanz an, die verhängten Auflagen jedoch hatte der Präsident des EU-Gerichts bestätigt. Microsoft scheiterte mit einem Antrag, die Sanktionen bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren auszusetzen.

Die EU-Kommission kritisierte bereits Microsofts Vorgehen bei der Windows-Version ohne integrierten Medienplayer: Sie erwecke den Eindruck eines minderwertigen Betriebssystems im Vergleich zur normalen Windows-XP-Version. Immerhin konnte man sich auf einen neuen Namen für diese XP-Variante einigen; gleichzeitig gab es aber auch Beschwerden, die abgespeckte Windows-Versionen arbeite nicht reibungslos mit anderen Multimedia-Programmen zusammen. Auch bei der Offenlegung der Schnittstellen und in der Frage, wie die Einhaltung der Auflagen überwacht werden soll, stritten sich Kommission und Softwarekonzern.

Microsoft hatte Entgegenkommen zugesagt und auch entsprechende Vorschläge angekündigt; mit einer eigenen Website informiert der Konzern zudem über die Maßnahmen, die er bislang zur Erfüllung der Auflagen unternommen hat, die aber der Kommission bislang nicht hinreichend erscheinen. Die Zwangsgelder, die die Kommission gegen Microsoft bei Nichteinhaltung der Auflagen im Extremfall täglich verhängen kann, betragen bis zu fünf Prozent eines Tagesumsatzes (der Jahresumsatz von Microsoft betrug 2004 36,84 Milliarden US-Dollar). Vor der Festlegung von Strafgeldern aber muss die Kommission nach Ablauf des Ultimatums erst formal die Nichteinhaltung der Auflagen feststellen, dann hat Microsoft noch einmal Zeit, dem zu widersprechen und neue Argumente vorzulegen oder den Forderungen der Kommission nachzukommen. (jk)