EU-Parlament stimmt für Liberalisierung der Fernsehwerbung

Die Abgeordneten haben sich bei der 1. Lesung der Novelle der EU-Fernsehrichtlinie für eine nationale Freigabe von Product Placement und mehr Werbeunterbrechungen in audiovisuellen Mediendiensten ausgesprochen.

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Das EU-Parlament hat sich bei der Abstimmung über die umstrittene Novelle der EU-Fernsehrichtlinie am heutigen Mittwoch in Straßburg in 1. Lesung mit großer Mehrheit für eine umfassende Liberalisierung der Werbemöglichkeiten in audiovisuellen Mediendiensten ausgesprochen. So dürfen Sender nach dem Willen der Abgeordneten künftig alle 30 Minuten Werbeblöcke schalten. Es soll möglich sein, Sportsendungen mit Einzelwerbespots ohne zeitliche Vorgaben zu unterbrechen. Bei anderen Programmen sollen sie die Ausnahme bleiben. Produktplatzierungen werden mit den angenommenen Text zwar offiziell zunächst verboten. Den EU-Mitgliedsstaaten wird aber gleichzeitig die Möglichkeit eingeräumt, Product Placement in Spielfilmen, Fernsehserien und Sportübertragungen "ausdrücklich zuzulassen". Faktisch wird die umstrittene Werbeform somit EU-weit freigegeben.

Ruth Hieronymi, die verantwortliche parlamentarische Berichterstatterin für die Neufassung der Richtlinie, hat den Beschluss als "großen Erfolg" betrachtet. Ihre Änderungsanträge (PDF-Datei) am ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission fanden größtenteils Mehrheiten. "Fernsehen, egal auf welcher Plattform, ob Internet oder Mobiltelefon", wird nach Ansicht der CDU-Politikerin bei massenmedialer Ausrichtung weiterhin nicht allein durch den Markt geregelt. Jugend- und Verbraucherschutz, das Kurzberichterstattungsrecht, der verbesserte Zugang für Behinderte zu audiovisuellen Mediendiensten und die Förderung europäischer Inhalte würden ebenfalls als besondere Vorschriften durch die neuen Vorgaben für die Zukunft gesichert.

Als "schmerzhaften Kompromiss" bezeichnete Hieronymi die eröffneten Möglichkeiten zur Einführung von Produktplatzierung. Nun gelte es zumindest alles daran zu setzen, "um die europäische Tradition der Trennung von Werbung und redaktionellem Inhalt durch eine klare Kennzeichnung zu gewährleisten". Die bisherigen Vorschläge der Kommission und der Mitgliedstaaten würden dazu eindeutig noch nicht ausreichen. Nach dem Beschluss des Parlaments solle in jeder Sendung, die Produktplatzierung enthält, explizit auf diese alle 20 Minuten mit einem Signal hingewiesen werden.

Die grüne EU-Abgeordnete Helga Trüpel zeigte sich im Gespräch mit heise online dagegen "sehr enttäuscht", dass nicht einmal die Kompromissempfehlungen aus dem federführenden Kulturausschuss zu den Werberegelungen angenommen wurden. Filme hätten demnach – wie bisher – nur alle 45 Minuten, Nachrichten und Kinderprogramme alle 30 Minuten von Werbepausen unterbrochen werden dürfen. "Auch ein Verbot von Reklame für Junk-Food ist nicht durchgekommen", beklagt Trüpel die drohende "Amerkanisierung". Bisher geltende EU-Standards für Qualitätsfernsehen würden aufgegeben. Nun müssten die Zuschauer damit rechnen, dass sie selbst bei seriösen Fernsehspielen künftig alle paar Minuten mit Aufforderungen zum Kauf von "Schrott" und mit Schleichwerbung konfrontiert werden.

Verfechter der Werbeliberalisierung waren bei der gestrigen abschließenden Aussprache zur 1. Lesung andererseits davon ausgegangen, dass die Macht der Fernbedienung übermäßige Werbebelastungen behindern und das frei empfangbare Fernsehen nur durch flexiblere Einnahmequellen für Programmmacher und Sender aufrechtzuerhalten sei. Product Placement erreiche die EU zudem eh über US-Produktionen.

Generell sieht der Reformvorschlag, zu dem nun der EU-Rat eine gemeinsame Stellungnahme unter deutscher Führung im ersten Halbjahr 2007 erarbeiten soll, einen abgestuften Regulierungsansatz und die Einführung des Systems der "Ko-Regulierung" vor. "Lineare Dienste", die dem klassischen TV-Angebot entsprechen, sollen vergleichsweise strengen Auflagen wie im jetzigen Rundfunk unterworfen werden. Nicht-lineare Dienste wie die Bestellung eines Videos auf Abruf müssen dagegen nur gewisse Grundregeln etwa beim Jugendschutz oder bei der Unterbindung rassistischer Äußerungen einhalten. Im Gegenzug soll für sie das "Herkunftslandsprinzip" gelten, wonach für sie die rechtlichen Bedingungen an ihrem Standort maßgeblich sind.

Hier könnte nach Ansicht des Interessenverbands des Video- und Medien-Fachhandels in Deutschland (IVD) eine Lücke aufbrechen: Im Fernsehen und im Internet werde sich der Jugendmedienschutz in Deutschland in Richtung des niedrigsten EU-Niveaus hin entwickeln, befürchtet die Vereinigung mitten in der hiesigen Debatte um ein Verbot von "Killerspielen" die drohende Freigabe von "Killer-TV". Laut dem Parlament müssten die einzelnen Staaten im EU-Ausland genehmigte Medienangebote in ihren Ländern erlauben. In Anbetracht der europaweiten Unterschiede im Jugendmedienschutz sei so ersichtlich, dass die strengen deutschen Regeln kaum Bestand haben dürften. Gegen jugendgefährdende Angebote aus anderen EU-Ländern könnten sich die Staaten nur noch in besonders schwerwiegenden Fällen wehren. Selbst dann habe die Kommission noch das letzte Wort.

Für die Bundesrepublik stelle dies letztendlich einen Eingriff in das verfassungsrechtlich gebotene Ziel des Jugendschutzes dar. Die Auswirkungen würden sich schon heute im Satellitenfernsehen zeigen, über das unverschlüsselt Pornographie zu empfangen ist, obwohl solche Angebote in Deutschland verboten sind. Zudem würden Video-on-Demand-Anbieter aus anderen EU-Ländern die Möglichkeit erhalten, Filme ohne deutsche Altersvorgaben, Vertriebsbeschränkungen oder sogar Vertriebsverbote zu senden. Hierzulande gäbe es fast 3000 indizierte Filme, die nicht im Fernsehen gezeigt werden dürfen. Solche Indizierungen würden in anderen EU-Ländern nicht existieren. Einige Staaten würden sogar den Vertrieb von in Deutschland wegen Gewaltverherrlichung verbotener Medien erlauben.

Zu den Diskussionen um die neue Fernsehrichtlinie der EU siehe auch:

(Stefan Krempl) / (jk)