EU bereitet DMA-Strafen gegen Apple wegen App-Store vor
Als erster Tech-Konzern soll Apple laut einem britischen Bericht für Verfehlungen bei der Öffnung des App-Stores bestraft werden.
In den kommenden Wochen könnte die Europäische Kommission erste Strafen gegen Apple auf Basis des Digital Markets Act (DMA) aussprechen. Dies berichtet die Financial Times unter Berufung auf drei namentlich nicht genannte Personen. Es wäre das erste Mal, dass die Kommission zu solchen Mitteln auf Basis des DMA greift. Derzeit werden neben Apple unter anderem auch Alphabet (Google) und Meta auf Befolgung der Regeln untersucht.
Bei Apple steht vor allem der App-Store in der Kritik. Konkret fordert die EU, dass Apple aus dem App-Store heraus auch andere Angebot einfach aufrufbar machen muss. Das betrifft unter anderem auch Zahlungsmöglichkeiten und In-App-Käufe, etwas, gegen das sich Apple jahrelang gewehrt hatte.
Knackpunkt Bezahlmöglichkeiten
Auch deswegen sind iPhone-Apps meist teurer als ihre Versionen für andere Plattformen, weil Apple sich bis zu 30 Prozent Anteil von allen Transaktionen vorbehält. Laut dem DMA ist das nicht mehr erlaubt, Apple muss gebührenfrei externe Kaufmöglichkeiten zugänglich machen. Die bisherigen Änderungen am App-Store, um dem Folge zu leisten, sowie die Möglichkeiten für alternative Stores gehen der EU jedoch nicht weit genug.
Wenn die Kommission entscheidet, dass Apple den DMA nicht oder nur unzureichend erfüllt – sogenannte "malicious compliance" – drohen hohe Strafzahlungen. Dem Bericht der Financial Times zufolge könnten diese bis zu fünf Prozent seines weltweiten Umsatzes pro Tag ausmachen. Dieser liegt laut der Zeitung bei rund einer Milliarde US-Dollar, täglich müsste Apple also 50 Millionen nur für die Strafzahlungen zurückstellen.
DOJ-Untersuchung in den USA und Dauerverfahren mit Epic
Auch in seinem Heimatmarkt sind einige von Apples Geschäftsmodellen bedroht. Derzeit läuft in den USA eine Monopolklage des Justizministeriums, das mehr Offenheit im Apple-Ökosystem erreichen will. Dabei geht es um fünf Anklagepunkte, unter denen der App-Store nicht als einzelnes Element auftaucht. Die US-Regulierer wollen vor allem bessere Interoperationabilität von Apples Geräten und Diensten erreichen. Auch so genannte "Super-Apps", die ihrerseits Käufe und Dienstleistungen auch durch Drittanbieter ermöglichen, soll Apple erlauben.
Auf zivilrechtlicher Seite gibt es zudem noch das jahrelange Verfahren des Spieleherstellers Epic Games gegen Apple, das sich wiederum zentral um den App-Store dreht. Epic will weder Apples bisherige Provisionen hinnehmen noch die Tatsache, wie der App-Store nach ersten Gerichtsurteilen auf externe Zahlungsmöglichkeiten hinweist.
(nie)