EU legt vor: Für diese 19 Internet-Dienste gelten besondere Regeln

Der Digital Services Act richtet sich gegen Hass, Hetze und illegale Inhalte im Netz. Was das für die großen Internetportale bedeutet und wie es weitergeht.

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(Bild: Svetlana Turchenick/Shutterstock.com)

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Die EU-Kommission hat die ersten 19 Internetdienste benannt, die nach dem Digital Services Act (Gesetz über digitale Dienste) aufgrund ihrer Größe besondere Pflichten erfüllen müssen. Die 17 sehr großen Onlineplattformen und zwei sehr große Online-Suchmaschinen haben jetzt vier Monate Zeit, um alle neuen Verpflichtungen zu erfüllen. Das Gesetz über digitale Dienste verlangt unter anderem mehr Rechte für Nutzer, eine Untersuchung systemischer Risiken sowie einen verstärkten Schutz Minderjähriger. Es richtet sich vor allem gegen Hass, Hetze und illegale Inhalte im Internet.

In der Liste der Online-Plattformen stehen Alibaba AliExpress, Amazon, der App Store von Apple, Booking.com, Facebook, Google Play, Google Maps, Google Shopping, Instagram, LinkedIn, Pinterest, Snapchat, TikTok, Twitter, Wikipedia, YouTube und Zalando. Als sehr große Online-Suchmaschinen wurden Bing und Google Search eingestuft. Sie qualifizieren sich, weil sie monatlich mindestens 45 Millionen aktive Nutzer erreichen. Dazu mussten die Unternehmen im Februar ihre Nutzerzahlen offenlegen. In den kommenden Wochen soll laut Medienberichten noch über die Aufnahme fünf weiterer Unternehmen entschieden werden.

Die genannten Dienste müssen zum Beispiel künftig Nutzern klar sagen können, warum ihnen bestimmte Inhalte empfohlen werden. Zudem muss es für die Nutzer die Möglichkeit geben, das zugrundeliegende Profiling abzuschalten. Sensible Daten wie sexuelle Ausrichtung oder ethnische Herkunft dürften nicht mehr für Werbung verwendet werden. Die verschärften Regeln betreffen auch den Umgang mit gemeldeten illegalen Inhalten. Die Internetportale müssen zudem ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen leicht verständlich zusammenfassen.

Für Minderjährige gilt ein besonderer Schutz: Maßgeschneiderte Werbung ist bei ihnen gänzlich verboten. Zudem müssen für sie besondere Risikobewertungen vorgelegt werden. Diese Bewertungen müssen die Dienste von unabhängigen, externen Prüfern checken lassen.

Das Gesetz über digitale Dienste ist laut der EU das erste Regulierungsinstrument seiner Art weltweit und soll auch international Maßstäbe für die Regulierung im Bereich der Online-Vermittler setzen. Es wurde im Dezember 2020 von der Kommission vorgeschlagen und trat am 16. November 2022 in Kraft. Bei Verstößen drohen Bußgelder, die sich anteilig am Jahresumsatz bemessen.

(mki)