Frankreich droht hohe Strafe für zu hohe Luftverschmutzung

Die EU hat Grenzwerte für bestimmte Luftschadstoffe festgelegt. In Frankreich werden diese oftmals überschritten. Das könnte nun finanzielle Folgen haben.

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Auspuff

Der Individualverkehr gilt als einer der großen Emittenten von Schadstoffen wie Stickoxid und Feinstaub.

(Bild: Pillau)

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Von
  • dpa

Frankreich droht wegen gesundheitlicher Schäden durch Luftverschmutzung eine Millionenstrafe. Einem Gutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zufolge könnte der französische Staat Bürgern Schadenersatz zahlen müssen, wenn europäische Grenzwerte für die Luftqualität verletzt wurden (Rechtssache C-61/21). Allerdings müsse im Einzelfall etwa durch ein medizinisches Gutachten nachgewiesen werden, dass gesundheitliche Probleme durch die Luftverschmutzung ausgelöst worden seien.

Hintergrund des Gutachtens ist die Schadenersatzklage eines Einwohners des Pariser Ballungsraums, zu der ein Gericht in Versailles den EuGH um Auslegung des EU-Rechts gebeten hatte. Der Kläger fordert 21 Millionen Euro von den zuständigen Behörden, weil die Luftverschmutzung seine Gesundheit geschädigt habe. Der französische Staat habe nicht dafür gesorgt, dass die EU-Grenzwerte für Luftqualität eingehalten worden seien.

Tatsächlich befand der EuGH 2019, dass die Schwellenwerte im Ballungsraum Île-de-France für Stickstoffoxid (NO2) seit 2010 überschritten wurden. Auch der Staatsrat von Paris stellte dem EuGH zufolge fest, dass die Werte bis 2020 fortlaufend nicht eingehalten wurden, und in früheren Jahren auch zu viel Feinstaub in der Luft war. Der Verkehrssektor gehört in beiden Fällen zu den großen Emittenten.

Da das Ziel der EU-Regeln für Luftqualität sei, die Gesundheit zu schützen, könnten einzelne Bürger ihre Rechte geltend machen und Schadenersatz fordern, so das Gutachten. Es müsse aber ausreichend bewiesen sein, dass der Schaden tatsächlich durch einen langen Aufenthalt an der schlechten Luft entstanden sei. Auch die Luftqualitätspläne des Staates spielen bei der Entscheidung demnach noch eine Rolle. Das Gutachten ist für den EuGH nicht bindend, oft folgen Richter jedoch in ihrem Urteil der Linie.

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(mfz)