Freitag: FTX-Gründer schuldig gesprochen, Amazons Suchergebnisse beklagt

SBF schnell schuldig + FTC gegen Amazon-Suche + ARM investiert in Raspi + Apple profitiert vom iPhone + Wo-ist-Netz ausgespäht + Podcast zu DSGVO in Vereinen

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Schmilzende Bitcoin-Münze vor fallendem Kursverlauf; Freitag: SBF-Schuldspruch, Amazon-Klage, Raspberry-ARM, Apple-Gewinne, AirTag-Missbrauch & DSGVO-Podcast

(Bild: Shutterstock)

Lesezeit: 6 Min.
Von
  • Frank Schräer

Die Geschworenen befinden FTX-Mitgründer Sam Bankman-Fried schuldig in allen sieben Anklagepunkten. SBF droht nun eine jahrelange Haftstrafe, aber bis zur Verkündung des Strafmaßes dürfte es mindestens noch bis nächstes Frühjahr dauern. Derweil zeigt Amazon immer mehr miserable Suchergebnisse – weil das Geld bringt. Wie auch automatische Preistricks zur Behinderung der Konkurrenz, sagt die FTC und hat den führenden Online-Händler deshalb verklagt. Einvernehmlich zeigen sich hingegen ARM und Raspberry Pi. Der Chipentwickler will mit dem Minicomputer-Hersteller an Lösungen für das Internet der Dinge sowie KI arbeiten und beteiligt sich an dem britischen Unternehmen. Basis der Raspberry Pi bleibt damit ARM – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.

Lange haben sie nicht beraten, die Geschworenen im Strafverfahren USA v. Samuel Bankman-Fried am US-Bundesbezirksgericht für das südliche New York. Sie befinden FTX-Mitgründer Sam Bankman-Fried (SBF) in allen sieben zur Verhandlung stehenden Anklagepunkten für schuldig. SBF ist Mitgründer der im November pleite gegangenen Kryptospekulationsfirma Alameda Research sowie des ebenfalls insolventen Firmengeflechts der Kryptobörse FTX. Er hat Kundeneinlagen veruntreut und für Wetten auf Kryptowährungen, hohe Spenden an Politiker, Immobilienkäufe und andere Ausgaben missbraucht. Jetzt erfolgte das FTX-Urteil: SBF schuldig in allen Anklagepunkten.

In einer anderen US-Klage wurde mehr Klarheit geschaffen. "Akzeptiert mehr Müll", soll der damalige Amazon-CEO Jeff Bezos seinen Managern befohlen haben. Gemeint habe er damit irrelevante Reklame in Suchergebnissen im weltgrößten Online-Shop. Denn das bringe dem Konzern Milliarden durch höhere Werbeeinnahmen. Je mehr die Suchergebnisse mit Reklame durchsetzt sind, umso eher müssen auch Verkäufer guter Ware selbst Werbeplätze buchen, um überhaupt wahrgenommen zu werden. Das wurde bekannt, nachdem die bereits im September eingebrachte Klage zunächst in weiten Teilen geschwärzt war, aber jetzt offengelegt wurde: Suchergebnisse bei Amazon.com sind bewusst so schlecht.

Die britische ARM Holdings hat sich mit der ebenfalls in England beheimateten Raspberry Pi Ltd auf eine Beteiligung an dem Hersteller von Kleinstcomputern geeinigt. Wie umfassend diese "strategische Investition" ARMs ausfällt, sagt der Chipentwickler nicht, aber es handelt sich um eine Minderheitsbeteiligung. Durch die engere Zusammenarbeit wollen die beiden Unternehmen Lösungen für die Entwickler-Community des Internets der Dinge anbieten, die auch Anwendungen Künstlicher Intelligenz unterstützen. Die Einplatinencomputer der Raspi-Serie basieren seit 2012 auf Chips mit ARM-Architekturen und das dürfte auch zukünftig so bleiben: ARM beteiligt sich an Raspberry Pi, für IoT und KI.

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Bei Apple kann man sich über ein ordentliches Geschäft beim iPhone freuen: Im Vergleich zum Vorjahresquartal erhöhte sich der Umsatz mit Smartphones um 2,8 Prozent auf 43,8 Milliarden US-Dollar – mehr als in jedem Septemberquartal zuvor. Darin eingerechnet sind bereits die ersten Verkäufe der im September erschienenen Modelle 15, 15 Plus, 15 Pro und 15 Pro Max. Apples Gewinn im dritten Quartal lag bei insgesamt 22,96 Milliarden Dollar. Umgerechnet sind dies 1,46 Dollar pro verwässertem Anteilsschein, was einem Plus von 13 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Apples Gesamtumsatz fiel allerdings um gut 1 Prozent auf 89,5 Milliarden Dollar. Beim Mac musste der Hersteller Rückschläge hinnehmen. Der Umsatz ging um ein ganzes Drittel zurück, so Apples Zahlen: Gewinn erhöht sich, Umsatz sinkt weiter, iPhone läuft gut.

Ganz andere Probleme gibt es bei Apples AirTags. Um verlorene Dinge aufzuspüren, an denen etwa ein AirTag befestigt ist, leistet Apples "Wo ist?"-Ortungsnetz gute Dienste. Die können bösartige Akteure jedoch zum Ausschleusen von Daten missbrauchen. Dass das tatsächlich in größerem Stil funktioniert, demonstriert jetzt die von einem IT-Sicherheitsexperten gebaute Tastatur mit Keylogger. Mit so einem Gerät könnten böswillige Angreifer etwa Passwörter ausspähen und an sich senden – unbemerkt, vorbei an allen Sicherheitsvorkehrungen im lokalen Netzwerk, über die iPhones und andere Apple-Geräte unbeteiligter Personen in der Nähe – nach dem deutschen Strafrecht eine klar strafbare Handlung: Keylogger-Tastatur schleust sensible Daten über Apples "Wo ist?"-Ortungsnetz aus.

Als die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) 2018 wirksam wurde, führte das regelrecht zu panischen Reaktionen bei vielen ehrenamtlich Tätigen, etwa in den mehr als 600.000 eingetragenen Vereinen. Dies hat einen simplen Grund: Zur negativen Überraschung sah das neue EU-Gesetz keinerlei Erleichterungen für sie vor. Nach dem Motto "one size fits all" gelten dieselben Bestimmungen für den Vorsitzenden des Taubenzüchtervereins wie für einen US-amerikanischen Megakonzern. Bislang lassen die Aufsichtsbehörden Milde walten. Dennoch tun Verantwortliche in Vereinen gut daran, sich mit den Vorgaben der DSGVO zu beschäftigen. Worauf es ankommt, klären wir mit unserem Gast im Podcast Auslegungssache 96: Datenschutz im Verein.

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(fds)