FĂĽr eine Wallbox reicht keine einfache WEG-Mehrheit

Wer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) lebt und dort sein Elektroauto laden möchte, braucht die Zustimmung der Miteigentümer. Stellplätze zählen fast immer zum Gemeinschaftseigentum.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 82 Kommentare lesen
APL Wallbox
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • dpa

Wer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) lebt und dort sein Elektroauto laden möchte, braucht die Zustimmung der Miteigentümer. Stellplätze zählen fast immer zum Gemeinschaftseigentum. Auch wer ein Sondernutzungsrecht hat, darf nicht eigenmächtig aktiv werden, warnt der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum auf seiner Homepage.

Eine Ladestation auf einem Stellplatz benötigt mindestens eine doppelte qualifizierte Mehrheit in einer WEG, eine einfache Mehrheit genügt nicht.

(Bild: APL)

Wird die neue Ladesäule oder Wandladestation an das Hausstromnetz angeschlossen oder werden Leitungen verlegt, greift die Installation in das gemeinsame Eigentum ein. Bevor Eigentümer selbst Hand anlegen, sollten sie deshalb entweder einen Beschluss der WEG abwarten, dass die Installation einer Ladestation auf dem eigenen Stellplatz geduldet wird. Oder sie streben einen Beschluss an, nach dem die WEG auf mehreren Stellplätzen Ladestationen einrichtet und die Kosten verteilt.

Letzteres empfiehlt der Verband vor allem, wenn zunächst die technischen Voraussetzungen geschaffen werden müssen. Damit niemand das Auto auf Gemeinschaftskosten auflädt, sollte es für die Ladestation einen eigenen Stromzähler geben.

Bislang haben EigentĂĽmer keinen Anspruch darauf, dass die WEG die Installation duldet. Zudem ist unklar, wie viele Stimmen dafĂĽr notwendig sind, so der Verband. Eine doppelte qualifizierte Mehrheit solle es mindestens sein.

(fpi)