Fusion von T-Online und Telekom beschäftigt Bundesgerichtshof
Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte zuvor die Fusion der beiden Firmen bewilligt; die Entscheidung erlangte aber noch keine Rechtskraft, da der Gang zum Bundesgerichtshof offen blieb.
Die geplante Fusion von Deutscher Telekom und T-Online beschäftigt nun den Bundesgerichtshof (BGH). Gegner der Fusion hätten Rechtsbeschwerde gegen die Freigabe der Verschmelzung beim BGH eingereicht, sagte Peter Dreier, der zwei Kläger in dem Verfahren vertritt, laut dpa. Bis zur Freigabe der Verschmelzung würden noch weitere Monate vergehen. Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte zuvor die Fusion der beiden Firmen bewilligt; die Entscheidung erlangte aber noch keine Rechtskraft, da der Gang zum Bundesgerichtshof offen blieb. Die entscheidende Eintragung ins Handelsregister war daher bislang noch nicht möglich.
Die Telekom und T-Online argumentieren, das erst im Jahr 2000 selbstständig gewordene Tochterunternehmen müsse zügig wieder in den Konzern eingegliedert werden. Nur so könnten die Unternehmen mit neuen Produkten im umkämpften Markt für schnelle Internetanschlüsse mithalten. Mehrere Kleinaktionäre, die zusammen rund 0,057 Prozent der Aktien halten, hatten die von der Hauptversammlung nahezu einstimmig gebilligte Fusion angefochten. Sie kritisieren unter anderem die geringe Abfindung für die T-Online-Aktionäre in Höhe von 8,99 Euro, die deutlich unter dem ursprünglichen Ausgabepreis von damals 27 Euro liegt.
Siehe dazu auch: (jk)
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- Scharfe Kritik von T-Online-Aktionären an Eingliederung in Telekom
- Telekom: Verschmelzung mit T-Online Kernelement der Neuausrichtung
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