Gericht macht Weg für Frequenzauktion frei

Das Bundesverwaltungsgericht lehnt einen Eilantrag gegen die Frequenzvergabe ab und räumt damit das letzte Hindernis für die am Montag in Mainz beginnende große Versteigerung von insgesamt 360 MHz Spektrum aus dem Weg.

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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit der Ablehnung eines Eilantrags den Weg für die geplante Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen in der kommenden Woche freigemacht. Das Gericht wies am Donnerstag einen Eilantrag des Breitbandanbieters Airdata gegen die Frequenzvergabe ab. Das Stuttgarter Unternehmen hatte mit dem nun gescheiterten Antrag versucht, die Durchführung der Frequenzauktion noch zu verhindern. Die Versteigerung kann nun wie geplant am kommenden Montag (12. April) beginnen.

Airdata nutzt einen Teil des zur Versteigerung stehenden Spektrums aufgrund einer befristeten Zuteilung und hatte auf Verlängerung der Lizenz geklagt. Nach Abweisung der Klage durch das Verwaltungsgericht Köln ist die Revision beim Bundesverwaltungsgericht anhängig. Mit dem Eilantrag wollte Airdata die Vergabe der Frequenzen vorläufig aussetzen lassen, bis über die Revision entschieden ist. Das Verwaltungsgericht in Köln hatte zudem weitere Klagen gegen die Frequenzvergabe – unter anderem von Rundfunkanstalten und Kabelnetzbetreibern – abgewiesen. Auch diese Verfahren werden wohl in die nächste Runde gehen.

Das Bundesverwaltungsgericht lehnte den Eilantrag "aufgrund einer Interessenabwägung ab", wie das Gericht mitteilte. Dabei hob das Gericht die Bedeutung der Entscheidung für "die so genannte Breitbandstrategie der Bundesregierung" hervor, "die die baldige Vergabe beträchtlicher Frequenzressourcen vorsieht, um Versorgungslücken im ländlichen Raum möglichst kurzfristig zu schließen."

Unter den Hammer kommen ab Montag insgesamt 360 MHz, darunter auch Frequenzen im Bereich 790 bis 862 MHz. Diese sogenannte "Digitale Dividende", die aus der Umstellung der terrestrischen Rundfunkausstrahlung auf Digitaltechnik freigeworden sind, ist besonders begehrt. Damit sollen vor allem auf dem Land die Lücken bei der Versorgung der Bevölkerung mit schnellen Internetanbindungen über Funk geschlossen werden. Es ist erklärtes Ziel der Bundesregierung, bis Ende 2010 alle Haushalte in Deutschland mit Breitbandanschlüssen zu versorgen. Leidtragender dieser Umwidmung sind Kulturbetriebe und Veranstaltungstechniker, die bisher als Nebennutzer auf den Frequenzen mit Funkmikrofonen und anderer Übertragungstechnik unterwegs waren.

Die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bezieht sich auf bisher von Airdata genutzte Frequenzen im Bereich 2,6 GHz. Darüber hinaus kommt Spektrum in den Bereichen 1,8 und 2,0 GHz zur Versteigerung. Teile davon waren erstmals vor zehn Jahren bei der spektakulären UMTS-Auktion versteigert worden. Zu den Gewinnern zählten damals auch Mobilcom und Quam. Während Mobilcom seine Lizenz aus strategischen Gründen zurückgegeben hatte, wurde dem kurzlebigen Anbieter Quam die Lizenz 2004 von der Regulierungsbehörde wieder entzogen. Der Rechtsstreit darüber ist bis heute anhängig, die Quam GmbH firmiert noch bei Telefónica O2 in München.

Für die Versteigerung in Mainz sind nur die vier deutschen Mobilfunkanbieter T-Mobile, Vodafone, E-Plus und Telefónica O2 zugelassen worden. Es wird mit Erlösen im einstelligen Milliarden-Euro-Bereich gerechnet. Beobachter schließen nicht aus, dass sich die Versteigerung über mehrere Wochen hinziehen kann. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, betonte am Donnerstag in einer Mitteilung, das Ende einer derartigen Auktion hänge vom Verhalten der Teilnehmer ab und könne nicht vorhergesagt werden. (vbr)