Grüne wollen "kostenfreien" TV-Empfang sicherstellen

Rundfunk-Vollprogramme sollen weiterhin frei bezogen werden können, fordert die Bundestagsfraktion der Oppositionspartei. Angesichts von Verschlüsselungsplänen von Satellitenbetreibern sei auch der "gläserne Kunde" zu verhindern.

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Rundfunk-Vollprogramme sollen weiterhin frei bezogen werden können, fordert die Bundestagsfraktion der Grünen in einem in dieser Woche ins Parlament eingebrachten Antrag zum "kostenfreien" Empfang von Radio und Fernsehen via Satellit. Die Bundesregierung soll sich demnach bei den für die Rundfunkpolitik primär zuständigen Bundesländern dafür einsetzen, dass angesichts des für 2007 angekündigten Verschlüsselungsvorhabens des Satellitenbetreibers SES Astra der freie "Zugang zu Sendern und Signalen" gewährleistet und die Kommunikationsfreiheit der Bürger geschützt bleibt.

Den Grünen missfällt ebenfalls, dass mit der kryptographischen Absicherung von Programmen die so genannte Adressierbarkeit der Empfänger einhergeht. Bei diesem unter anderem für die Abrechnung eingesetzten Verfahren wird das Nutzungsverhalten des Zuschauers etwa über eine Smart Card registriert. Die Bundesregierung soll daher aufgefordert werden, "das Entstehen des 'gläsernen Kunden' zu verhindern". Es seien im Fall einer "Grundverschlüsselung" von Sendern "Regelungen zur Sicherung des Datenschutzes zu treffen, die den Missbrauch entstehender Nutzerdaten der Zuschauer verhindern". Andernfalls könnten beispielsweise auch Informationen gesammelt werden, "welcher Werbeblock empfangen oder umgangen" wird. Falls eine Programmverschlüsselung nicht verhindert werden könne, sei zumindest ein "Prepaid-Modell" zur Abrechnung anzubieten. Damit würde die Möglichkeit zur anonymen Nutzung erhalten bleiben.

Weiterhin setzt sich die Oppositionspartei in einem Appell an die Länder dafür ein, dass mit Hilfe von "klaren Regelungen" die öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme von einer Gebühr für die Satellitenübertragung ausgespart bleiben. Dies schreibe der "Grundversorgungsauftrag" von ARD und ZDF vor. Generell solle zumindest auch der Rundfunkempfang via DVB-T unverschlüsselt bestehen bleiben. Auch in anderen Staaten sei vorgeschrieben, dass mindestens über einen Übertragungsweg Programme frei zu beziehen sein müssten. Das "Überall-Fernsehen" sei dafür gut geeignet, da sich momentan viele Verbraucher angesichts der Abschaltung der analog-terrestrischen Übertragung angesichts der nur anfallenden Kosten für eine Set-Top-Box für DVB-T entscheiden würden.

Die Bundesregierung soll überdies angehalten werden, einen offenen Standard bei der kommenden "Entavio"-Plattform (vormals "Dolphin") von SES Astra sicherzustellen. Dieser könne verhindern, dass ein einziger Anbieter den Zugang dominiert. Im Falle des Einsatzes einer proprietären Verschlüsselungstechnik entstehe andernfalls eine Abhängigkeit der Endgerätehersteller. Damit träfen Mitbewerber nicht auf die gleichen Chancen im Wettbewerb. Gemeinsam mit den Bundesländern soll die Regierung zudem prüfen, ob sich durch das Zusammengehen von Inhalte- und Infrastrukturanbietern "neue Bewertungsnotwendigkeiten in Bezug auf die Marktmacht und die Meinungsvielfalt ergeben." Derlei Partnerschaften würden die Gefahr von Konzentrationsprozessen bergen. So könnten die Anbieter etwa bestimmen, welche Inhalte zu welchem Preis durchgeleitet werden. Die Entscheidung über die Vielfalt des Medienangebots läge so in der Hand "dieser mächtigen Anbieter".

Siehe zur Grundverschlüsselung von digitalem Satelliten-TV und den Gebührenplänen der Satelliten- und TV-Betreiber auch::

(Stefan Krempl) / (jk)