Infineon soll Restabfindung an Ex-Chef Schumacher zahlen

Infineons Aufsichtsrat weigert sich bislang, ausstehende Abfindungszahlungen in Höhe von 2,6 Millionen Euro an den Ex-Konzernschef zu überweisen, da er in der Korruptionsaffäre bei Infineon von der Staatsanwaltschaft als Beschuldigter geführt wurde.

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Von
  • Jürgen Kuri

Der Halbleiterkonzern Infineon muss nach einem Urteil des Landgerichts München die Restabfindung für den im Frühjahr 2004 entlassenen Ex-Chef Ulrich Schumacher zahlen. Die noch ausstehende Rate in Höhe von 2,6 Millionen Euro brutto plus Zinsen müsse ausgezahlt werden, entschied das Gericht laut dpa – "vorbehaltlich des Ausgangs eines noch möglichen Nachverfahrens". Und dies kündigte Infineon bereits an: "Das Urteil stellt für uns nur einen Zwischenschritt dar", erklärte Infineon-Sprecher Günter Gaugler gegenüber dem Handelsblatt. Das Gericht werde nun im Hauptverfahren, in dem Infineon alle Beweismittel zur Verfügung stünden, erneut über die Klageforderungen entscheiden.

Infineons Aufsichtsrat weigert sich bislang, ausstehende Abfindungszahlungen in Höhe von 2,6 Millionen Euro zu überweisen, da Schumacher in der Korruptionsaffäre bei Infineon von der Staatsanwaltschaft als Beschuldigter geführt wurde: Die Staatsanwaltschaft untersucht im Zusammenhang mit einer Schmiergeldaffäre auch Vorwürfe gegen Schumacher. Das ehemalige Vorstandsmitglied Andreas von Zitzewitz steht im Mittelpunkt der Affäre. Er soll von einer Schweizer Firma zwischen 2002 und 2004 für die Vermittlung von Sponsoring-Verträgen 259.000 Euro Schmiergeld erhalten haben; von Zitzewitz räumte vor Gericht mittlerweile die Annahme von Schmiergeld ein.

Außerdem verwies Infineon auf angebliche Unregelmäßigkeiten bei Reiseabrechnungen in Schumachers Amtszeit. Nach seinem Rausschmiss im März 2004 hatte Schumacher mit Infineon eine Abfindung von gut fünf Millionen Euro ausgehandelt. Eine Rate ist bereits gezahlt worden. (jk)