Kfz-Steuer: CO2-Freibetrag sinkt auf 110 g/km

Für Pkw, die ab dem 1.[ ]Januar 2012 erstmals zugelassen werden, sinkt der CO2-Freibetrag auf 110 g/km

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Von
  • ssu

Für Pkw, die ab dem 1. Januar 2012 erstmals zugelassen werden, gilt ein niedrigerer CO2-Grenzwert für die Berechnung der Kfz-Steuer als für Bestandsfahrzeuge. Vom neuen Jahr an ist nur noch ein Ausstoß von 110 Gramm CO2 pro Kilometer steuerfrei. Für jedes Gramm oberhalb dieser Schwelle fallen zwei Euro an, zusätzlich zum Kfz-Steuer-Sockelbetrag, der sich aus Kraftstoffart und Hubraum ergibt.

Bisher betrug der steuerfreie CO2-Wert 120 g/km. Für bereits zugelassene Fahrzeuge gilt dieser Freibetrag weiterhin, teilte das Bundesfinanzministerium mit. Für künftige Neuwagen werden noch strengere Regeln gelten: Bei Pkw, die ab dem 1. Januar 2014 erstmals zugelassen werden, sind nur noch 95 g/km steuerfrei. (ssu)