Millionenstrafe im US-Filesharing-Prozess

Die Labels hatten Jammie Thomas-Rasset vorgeworfen, im "Shared"-Ordner ihres Kazaa-Clients über 1700 urheberrechtlich geschützte Musikstücke zur Verbreitung bereitgehalten zu haben. Gegenstand der Klage waren allerdings nur 24 einzeln genannte Songs.

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Von
  • Jürgen Kuri

Zum Schluss ging es rasant: Nach den Schlussplädoyers im Wiederaufnahmeverfahren gegen die von der US-Musikindustrie wegen Urheberrechtsverletzung verklagte Jammie Thomas-Rasset kamen die Geschworenen schnell zu einem Urteil. Thomas-Rasset wurde wegen der illegalen Verbreitung von 24 Musiktiteln über Filesharing-Netze zu einer Strafe von 1,9 Millionen Dollar verurteilt.

Die klagenden Labels hatten Thomas-Rasset vorgeworfen, im "Shared"-Ordner ihres Kazaa-Clients über 1700 urheberrechtlich geschützte, aber zur Weitergabe nicht lizenzierte Musikstücke zur Verbreitung bereitgehalten zu haben. Gegenstand der Klage waren allerdings nur 24 einzeln genannte Songs, deren unrechtmäßige Verbreitung die Kläger im Laufe des Verfahrens nachweisen wollten. Das Gericht befand Thomas-Rasset nun schuldig, diese 24 Musiktitel, darunter Stücke von No Doubt, Linkin Park, Gloria Estefan und Sheryl Crow, illegal heruntergeladen und weiterverbreitet zu haben. Jeder einzelne Verstoß wurde mit einer Strafe von 80.000 Dollar belegt.

Nach Angaben des Anwalts der Verurteilten hätte der rechtmäßige Kauf der Musikstücke jeweils nur 99 Cent gekostet. Die Mutter von vier Kindern sei angesichts der hohen Strafe geschockt gewesen. Eine Vertreterin der US-Plattenindustrie RIAA zeigte sich erfreut von dem Urteil. Man begrüße, dass das Gericht den Verstoß gegen Urheberrechte ebenso ernst nehme wie die Musikindustrie, hieß es.

In einem ersten Verfahren im Oktober 2007 hatte ein Geschworenengericht Thomas-Rasset im Sinne der Anklage für schuldig befunden und zu Schadensersatz in Höhe von insgesamt 222.000 US-Dollar verurteilt. Das Urteil wurde später vom vorsitzenden Richter Michael Davis nach einem Rechtsfehler kassiert und ein neues Verfahren angeordnet. Mit einem neuen Anwälte-Team an der Seite stellte sich Thomas-Rasset seit Montag dieser Woche erneut den Vorwürfen. In den vergangenen beiden Tagen hatten die Klagevertreter ihre Indizienkette gegen Thomas-Rasset mit Zeugenaussagen zu untermauern versucht.

Nach fehlgeschlagenen Versuchen, die Klage wegen nicht ausreichender Nachweise der Urheberschaft an den fraglichen Songs gleich zu Beginn abzuwehren, hatte sich die Verteidigung auf das ihrer Ansicht nach fehlende Schlussstück der Indizienkette konzentriert: Die reiche nur bis zum Computer in Thomas-Rassets Wohnzimmer. Wer das Gerät zur fraglichen Zeit benutzt habe, könne die Musikindustrie nicht nachweisen. Die Verteidigung hatte bei ihren Befragungen versucht, alternative Szenarien plausibel zu machen. Dies ist ihr nun nach Ansicht des Gerichts nicht gelungen. Wie der US-Urheberrechtsanwalt Ray Beckerman in seinem Blog Recording Industry vs The People berichtet, kann man davon ausgehen, dass das Verfahren gegen Thomas-Rasset in eine dritte Runde gehen wird; ihr Anwalt kündigte bereits Berufung an.

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(jk)