Möglicher Fehler in Lasermessgeräten: Bußgeldbescheide auf "Halt"

Die Polizei in NRW hat Lasermessgeräte aus dem Verkehr gezogen, die eventuell nicht richtig funktionieren. Die Folgen sind weiterhin unklar.

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Lasermessgerät in Verwendung

(Bild: Polizei Unna)

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In Nordrhein-Westfalen werden zurzeit wegen eines möglichen Fehlers in einem Lasermessgerät diverse Bußgeldbescheide für Autofahrer zurückgehalten. Die Bezirksregierungen seien veranlasst worden, Bescheide vorerst nicht auszustellen, die auf einer Geschwindkeitsmessung beruhen, die mit einem Gerät des Typs TruSpeed LTI 20-20 des Herstellers Laser Technology vorgenommen wurden. Das erläuterte ein Sprecher des Landesamts für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) gegenüber heise online.

Die Polizei in NRW setzt insgesamt 600 Lasermessgeräte ein, 115 sind von dem betreffenden Typ. Deren Hersteller hatte das LZPD am 6. Juli 2024 darüber informiert, dass es fehlerhaft sein könne. Daraufhin hätten ein Sachverständiger und die Physikalisch-Technische Bundesanstalt das Gerät geprüft und Messabweichungen von 3 km/h festgestellt. Am 9. Juli hat das LZPD daraufhin alle Kreispolizeibehörden in NRW aufgefordert, die betreffenden 115 Geräte vorerst nicht einzusetzen.

Momentan werde das Problem noch untersucht, erklärte der Sprecher gegenüber heise online. Die Polizei setze die Geräte seit 2020 ein, es sei beispielsweise nicht geklärt, ob das nun aufgetauchte Problem durch ein Software-Update aufgetreten sei. Erst wenn weitergehende Informationen vorliegen, könne das weitere Vorgehen geprüft werden, vor allem für mögliche Betroffene nach Geschwindigkeitsverstößen. Das kann nach Angaben des Sprechers möglicherweise noch Wochen dauern. Wie viele Bußgeldbescheide auf "Halt" stehen, wurde nicht bekannt gegeben.

Mit laseroptischen Sensoren wie dem TruSpeed LTI 20-20 wird die Geschwindigkeit von Fahrzeugen als deren Entfernungsänderung in Fahrtrichtung während einer festgelegten Messzeit ermittelt. Entweder wird das Fahrzeug mit einem Laserhandmessgerät vom Bediener anvisiert oder der Messbereich wird vom Gerät automatisch nach Fahrzeugen durchsucht, wie die PTB erläutert, die solche Geräte zertifiziert. Das Gerät sendet Laserimpulse aus und empfängt den vom Fahrzeug reflektierten Anteil. Für jeden Impuls wird die Laufzeit bis zum Wiedereintreffen gemessen, um daraus jeweils die zugehörige Entfernung zum Fahrzeug zu berechnen. Aus der Änderung der so gemessenen Entfernung ergibt sich als Ergebnis einer Ausgleichsrechnung die Fahrzeuggeschwindigkeit.

(anw)