Popkomm: Parlamentarier uneins über Verfolgung von Raubkopierern
Im Umfeld der Berliner Musikmesse debattieren Bundestagsabgeordnete emsig über die Privatkopie, die Verfolgung von Tauschbörsen-Nutzer, Auskunftsansprüche für Rechteinhaber und Alternativen wie die Kulturflatrate.
Im Umfeld der Berliner Musikmesse Popkomm debattieren Bundestagsabgeordnete emsig über die zweite Stufe der Urheberrechtsreform. Als Streitpunkte hatten sich im Vorfeld neben der Festsetzung der Vergütungspauschalen bereits die künftige Regelung der Privatkopie sowie die Verfolgung von Tauschbörsen-Nutzer mit Hilfe von eigenen Auskunftsansprüchen für die Rechteinhaber herauskristallisiert. Dazu haben sich nun erstmals Parlamentarier der großen Bundestagsfraktionen öffentlich und recht widersprüchlich geäußert. Aber auch Alternativen wie die von zahlreichen Gruppen der Zivilgesellschaft erhobene Forderung nach einer Content- bzw. Kulturflatrate kamen auf den Tisch der vorparlamentarischen Diskussion.
Einig sind sich die Urheberrechtsexperten im Bundestag, dass eine vollständige Abschaffung der Privatkopie momentan weder machbar noch wünschenswert ist. Dirk Manzewski, der die Urheberrechtsreform in der SPD-Fraktion betreut, brachte auf einem Panel auf dem Popkomm-Kongress am heutigen Donnerstag seinen "Riesen-Wahlkreis" ins Spiel, dem er anders lautende Nachrichten gar nicht überbringen könne. Auch Günter Krings, Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion für den so genannten Zweiten Korb der Novelle, legte Wert darauf, "kein totaler Gegner der Privatkopie" zu sein. Mit seinem Kurs weg von pauschalen Urheberrechtsabgaben ist der Abgeordnete aber auch keineswegs ihr ausgesprochener Freund. Vielmehr geht er von einer reinen "rechtlichen Duldung" der Vervielfältigung im häuslichen Bereich aus.
Dieser Ansicht widersprach Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag: "Wenn man ein Werk rechtmäßig erworben hat, muss es auch die Möglichkeit geben, sich Kopien für die private Nutzung zu ziehen. Ich erachte das als ein Recht." Dieses müsse im Grundsatz auch bei Kopierschutzmechanismen gelten, sprach sich der Experte indirekt für einen Anspruch auf das Umgehen von Schutztechniken durch die Nutzer aus. Zunächst gelte es aber zu prüfen, ob die künstlichen Copyblocker zu einem "ernsthaften Problem in der Praxis geführt" haben. Schließlich setze etwa die Musikindustrie in jüngster Zeit wieder "im großen Umfang auf nicht-verschlüsselte Produkte."
"Raubkopien sind Diebstahl", stellte Montag aber auch die Position der Grünen klar. In diesem Zusammenhang lobte er die Haltung des Justizministeriums, eine Bagatellklausel für Downloads aus Tauschbörsen zu schaffen und die Ermittlungen gegen illegale Nutzer von Peer-2-Peer-Netzen in den Händen der Staatsanwälte zu lassen. Da das Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Werken aus dem Netz künftig noch stärker prinzipiell als strafbare Handlung gefasst werden solle, könne der Gesetzgeber nicht Normen schaffen, mit denen sich "Privatleute von anderen Privatleute irgendwelche Daten einklagen können." Auch wenn man die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen als "Zivilproblem" darstelle, könnte sich die Wirtschaft nicht ohne Weiteres auf die Suche nach den Schädigern begeben und von einem Dritten in Form der Internetprovider, die eigentlich "nichts mit Sache zu tun" hätten, Daten verlangen. Hier müssten gemäß gewichtiger verfassungs- und datenschutzrechtlicher Vorgaben auch die Rechte der Betroffenen und der anderen Drittparteien beachtet werden. So hielt Montag fest: "Ich will einen Auskunftsanspruch nicht."
Krings vertrat die Ansicht, dass das Strafrecht nicht das Hauptmittel im Kampf gegen Raubkopierer sein könne: "Auch ein Privater soll seine Rechte verfolgen können", erklärte der CDU-Politiker, wobei aber die Kostenfrage für die Provider natürlich geklärt werden müsse. Hans-Joachim Otto, medienpolitischer Sprecher der FDP im Bundestag, wendet sich derweil noch gegen eine klare Ansage im Streit um die Herausgabe der Nutzerdaten. Einerseits müsste die Industrie gegen Rechtsverletzungen vorgehen können, führte er aus, andererseits dürften sich die Wirtschaftsvertreter nicht mehr nur mit Klagen zu helfen versuchen. Otto brachte als Mittelweg ein französisches Modell ins Spiel, wonach sich Provider und die Vertreter der Rechteindustrie in privaten Absprachen über Zwistigkeiten bei Auskunftsansprüchen zu einigen versuchen.
Ein ganz anderer Ausweg aus dem Dilemma mit Hilfe der Einführung einer neuen Pauschalvergütung auf Breitband-Internetanschlüsse oder MP3-Player und der Legitimierung des Downloads aus Tauschbörsen stand auf einer Veranstaltung zum Thema "Kompensation oder Kontrolle" der Heinrich-Böll-Stiftung am Rande der Popkomm am gestrigen Mittwochabend auf dem Programm. Dort widersprach Katja Husen vom Bundesvorstand der Grünen der Ansicht des Bundesjustizministeriums, dass der Einführung einer Kulturflatrate europarechtliche Vorgaben entgegenstünden. Die EU-Urheberrechtsrichtlinie würde "nationale Besonderheiten in den Schrankenregeln zur Kenntnis nehmen" und damit auch die Ausdehnung der Privatkopie auf Peer-2-Peer-Netze theoretisch ermöglichen. Die ins Spiel gebrachte erweitere Pauschallösung sei damit im Wesentlichen eine politische Frage. Sie selbst würde die Kulturflatrate einem umfassenden Kontrollregime mit Hilfe von Datenschutz-gefährdenden DRM-Systemen vorziehen.
Vorsichtige Unterstützung erhielt Husen von Christian Kröber, Leiter des Geschäftsbereichs Lizenzen und Inkasso bei der GEMA. Ihm zufolge ist das DRM-Regime technisch kaum in den Griff zu bekommen. "Ich bin erschrocken beim Durchlesen des Referentenentwurfs" zum Zweiten Korb, sagte Kröber. Er lese die Bestimmungen darin letztlich so, dass der "Download jeglicher Art von Musik aus dem Internet verboten ist mit Ausnahme der legalen Anbieter." Praktisch gehe diese Kriminalisierung aber vollständig an der Realität vorbei. Es sei daher ein Skandal, dass der Entwurf dennoch vorsehe, dass die Vergütungen für die Urheber eher sinken solle und die Kreativen letztlich die Dummen seien.
Zu dem Entwurf des Bundesjustizministeriums für die weitere Novellierung des Urheberrechts siehe auch:
- Bundesregierung stellt Eckpunkte des neuen Urheberrechts vor
- Gemischte Reaktionen zum Zweiten Korb der Urheberrechtsrechtsreform
- Neuer Entwurf zum Urheberrecht weiter unter Beschuss
- Streit um Privatkopie und Auskunftsansprüche spitzt sich zu
- Justizministerium: Keine 3 Jahre Haft für Tauschbörsen-Nutzer geplant
- Open-Source-Vertreter kritisiert Entwurf zum Urheberrecht
Zur Auseinandersetzung um das Urheberrecht siehe auch:
- Memorandum für ein praxistaugliches Urheberrecht
- Ein Interview mit Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und Ministerialdirektor Elmar Hucko über Softwarepatente, Urheberrecht und geistiges Eigentum bringt c't in der aktuellen Ausgabe: "Das Urheberrecht kennt kein Recht auf Privatkopie", c't 16/2004, S. 158
- Böll-Stiftung macht sich für "Open Innovation" stark
- Wissenschaftler fordern "faires" Urheberrecht
- Online-Umfrage zum Urheberrecht
- Filmindustrie lässt "Raubkopierer im Knast probesitzen"
- "Elektronischer Hausfriedensbruch", Pauschalabgabe, DRM und Privatkopie: Streitpunkte bei der zweiten Urheberrechtsnovellierung, c't 6/2004, S. 58
- Buchhandelslobby trägt Streit um wissenschaftlichen Kopierdienst nach Brüssel
- Justizministerium will Online-Kopierern weitere Steine in den Weg legen
- "Berliner Erklärung" fordert Musik-Flatrate fürs Internet
- Creative Commons als Geheimwaffe der Künstler im Copyright-Krieg
- An der neuen Copyright-Richtlinie der EU scheiden sich die Geister
- Werbeverband hält Kampagne gegen Raubkopierer für äußerst fragwürdig
- Filmwirtschaft startet Abschreckungskampagne gegen Raubkopierer
- Reform des Urheberrechts tritt in Kraft
- Neues Urheberrecht sorgt für neue Diskussionen
- Gefährliches Pflaster P2P, Auch Downloads aus Tauschbörsen werden illegal, c't 15/2003, S. 88 (verfügbar im heise online-Kiosk)
- Parlamentarier feilschen ums Urheberrecht
- Justizministerin tritt Kampagne der Verleger zum Urheberrecht entgegen
(Stefan Krempl) / (jk)