Radio Dreyeckland: Freispruch für Link zu linksunten.indymedia ist rechtskräftig

Die Razzia bei Radio Dreyeckland in Freiburg sorgte bundesweit für Aufregung. Es folgte ein Freispruch, jetzt rechtskräftig. Prozessiert wird weiter.​

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Statue der Justizia vor blauem Hintergrund

(Bild: nepool/Shutterstock.com)

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Der Strafprozess gegen den Autor eines Onlineartikels wegen Verlinkung auf das Archiv der verbotenen Vereinigung "linksunten.indymedia" ist im Juni mit einem Freispruch zu Ende gegangen. Die Staatsanwalt legte zwar Revision ein, begründete diese aber nie. "Mit Beschluss vom 23. September hat das Landgericht (Karlsruhe) die Revision deshalb als unzulässig verworfen", feiert Radio Dreyeckland, auf dessen Webseite der Artikel erschienen ist, einen "Sieg für die Pressefreiheit". Radio Dreyeckland ist der älteste freie Radiosender Deutschlands; er entstand in den 1980er-Jahren aus der Anti-Atomkraft-Bewegung.

"Ich bin froh, dass der Freispruch rechtskräftig geworden ist. Dass die Revision der Staatsanwalt allerdings verworfen wurde, weil die Frist zur Begründung der Revision nicht eingehalten wurde, setzt ein letztes Ausrufezeichen hinter eine insgesamt irritierende Verfahrensführung der Staatsanwaltschaft", erklärt Strafverteidigerin Angela Furmaniak. Normalerweise begründeten Staatsanwaltschaften entweder ihre Revisionen oder zögen sie zurück.

Auslöser des Rechtsstreits war ein Onlineartikel von Radio Dreyeckland (RDL) aus Freiburg, in dem der Link auf das besagte Archiv enthalten war. Nach der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts auf Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot (Paragraf 85 StGB), gab es deshalb am 17. Januar 2023 Razzien bei Radio Dreyeckland sowie in Privatwohnungen von Mitarbeitern. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe erhobt dann Anklage gegen den Verfasser des Artikels, scheiterte damit aber zunächst vor dem Landgericht. Doch das Oberlandesgericht Stuttgart ließ die Anklage dann doch zu, weshalb es zum Strafprozess gegen den Journalisten kam.

Der ist jetzt "erleichtert, dass dieses Verfahren nun endlich beendet ist, auch wenn die Verunsicherung, die durch die Hausdurchsuchung verursacht wurde, bleibt." Radio Dreyeckland fordert jetzt schnelle und transparente Löschung aller in diesem Fall erhobenen Daten, die Vernichtung sämtlicher "Objektordner" der Polizei über Radio Dreyeckland sowie politische Konsequenzen aus dem Kampf der Staatsanwaltschaft gegen Grundrechte.

Mit dem nun rechtskräftigen Freispruch endet die juristische Aufarbeitung der Angelegenheit aber nicht. Zwar sind die Durchsuchungen bei Radio Dreyeckland bereits für rechtswidrig erklärt worden, eine abschließende Entscheidung zur Razzia bei dem Autor des Artikels steht aber noch aus. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat dazu im Dezember Verfassungsbeschwerde eingereicht. "Wir bleiben dran: Mit der bereits eingelegten Verfassungsbeschwerde wollen wir auch klären lassen, dass die Hausdurchsuchung die Presse- und Rundfunkfreiheit verletzt hat", sagt David Werdermann, Rechtsanwalt und Projektkoordinator der GFF.

Die Internetplattform linksunten.indymedia galt Sicherheitsbehörden als einflussreichstes Medium der linksextremen Szene in Deutschland – und als Forum für gewaltbereite Autonome. Ein Verfahren führte allerdings nicht zum Verbot der Website, sondern die dafür Verantwortlichen wurden zum Verein erklärt, dessen Betätigung dann verboten wurde. Gegen diesen Kniff legten mehrere Personen Klage ein, die Existenz eines Vereins bestritten sie aber. Deswegen scheiterten sie 2020 vor dem Bundesverwaltungsgericht aus formalen Gründen: Zur Anfechtung eines solchen Verbots sei "regelmäßig nur die Vereinigung" befugt. Und wenn Vereinsmeier bestreiten, einen Verein zu bilden, können sie das Verbot ihres (nicht existierenden) Vereins nicht bekämpfen.

(ds)