Richter segnet Einigung im Verfahren um Sony-BMG-Rootkit ab
Nach der Ende vorigen Jahres erzielten Schlichtung werden die Sammelkläger vom Plattenlabel entschädigt.
Das New Yorker Bezirksgericht hat die Ende vorigen Jahres vorgeschlagene Schlichtung zwischen Sony BMG und Sammelklägern im Prozess um Kopiersperren genehmigt. Das teilt die Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) mit, die an dem Verfahren beteiligt war. Alle Sony-BMG-Kunden, die nach dem 1. August 2003 eine CD mit dem missglückten DRM-System erworben oder genutzt und ihre Ansprüche angemeldet haben, bekommen eine Entschädigung.
In dem Verfahren ging es um die Kopiersperren XCP der britischen Firma First4Internet sowie MediaMax von Suncomm. Sie wurden auf etwa fünf Millionen CDs eingesetzt. Betroffen sind über 50 Titel, die in Japan, Kanada und den USA verkauft wurden. Die von den "Kopierschutzmechanismen" installierten Treiber machen Windows-PCs und Mac-Rechner für wohlgezielte Angriffe anfällig.
Neben Entschädigungen in Form von Album-Downloads oder der Zahlung von 7,50 US-Dollar verspricht Sony BMG laut Einigung auch, keine weiteren CDs mit der inkriminierten Technik zu produzieren und zu vertreiben. Das Plattenlabel hatte bereits die betroffenen CDs zurückgerufen und begonnen, sie vom Markt zu nehmen.
Siehe zum Kopierschutz-Rootkit von Sony BMG auch: (anw)
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