Selbstfahrende Autos: UN-Leitlinie für automatisiertes Fahren steht
Die UNECE hat eine Verordnung für automatische Spurhaltesysteme verabschiedet. Sie soll die Übergabe der Kontrolle zwischen Mensch und Maschine regeln.
Rund 60 Länder haben sich auf UN-Ebene auf Vorschriften verständigt, mit denen sie die Einführung von automatisierten Fahrzeugen in bestimmten Verkehrsumgebungen ermöglichen wollen. Die Ende voriger Woche beschlossene Verordnung stellt strenge Anforderungen an automatische Spurhaltesysteme, an die der Fahrer temporär die hauptsächliche Kontrolle über das Fahrzeug abgeben kann. Er muss dabei aber imstande sein, jederzeit wieder das Steuer zu übernehmen. Vorgeschrieben ist auch die Aufzeichnung von Daten, wann und wie lange der automatisierte Modus aktiviert ist, um mögliche Haftungsfragen zu klären.
Die teils detaillierten Vorgaben hat das Weltforum für die Harmonisierung der Fahrzeugvorschriften verabschiedet, das bei der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) angesiedelt ist. Nach deren Angaben handelt es sich um die ersten verbindlichen internationalen Regeln zur "Stufe 3" der Fahrzeugautomatisierung. Bei diesem Level für hochautomatisiertes Fahren muss die Person am Lenkrad das System nicht dauernd überwachen. Der Pkw führt selbstständig Funktionen wie das Blinken oder Spurwechsel und -halten durch.
Deutschland und Japan federführend
In Kraft treten sollen die Vorschriften im Januar 2021. Japan hat sie federführend zusammen mit Deutschland vorangetrieben und bereits angekündigt, dass sie auf der Insel dann sofort gelten. Die EU-Kommission hat zugesichert, die Bestimmungen zeitnah umzusetzen. Spurhaltesysteme sollen dann unter bestimmten Bedingungen auf Straßen aktiviert werden dürfen, auf denen Fußgänger und Radfahrer verboten sind und der Verkehr in beiden Richtungen räumlich voneinander getrennt aufgeteilt wird. In ihrer gegenwärtigen Form begrenzt die Verordnung die Betriebsgeschwindigkeit der Systeme auf maximal 60 km/h.
Die Uno schreibt in den Regel auch detailliert vor, wie die Kontrolle sicher an den Menschen zurückgegeben werden soll. Bordanzeigen, die der Fahrer im "Autopilot-Modus" für andere Aktivitäten wie Videoschauen verwendet, müssen automatisch außer Kraft gesetzt werden, sobald das System etwa vor dem Ende eines zugelassenen Straßenabschnitts eine Übergabeanforderung stellt. Die Maschine muss demnach auch an den Rand steuern und anhalten können, falls der Fahrer nicht angemessen reagiert.
Notfallmanöver
Die Verordnung stellt zudem Sicherheitsanforderungen auf für Notfallmanöver im Falle einer drohenden Kollision. Damit einher geht die Pflicht für Automobilhersteller, Systeme einzuführen, um die Fahrerverfügbarkeit zuerkennen. Sie sollen sowohl dessen Anwesenheit mit angelegtem Sicherheitsgurt als auch das Vermögen überprüfen, die Kontrolle zurückzunehmen.
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Die UNECE rechnet daher damit, dass eine Reihe großer Hersteller die technischen Vorgaben befolgen wird. Enthalten sind etwa Details zur Typgenehmigung, zu Audits und Protokollfunktionen sowie Prüfungen. Die Funktionen müssen auch den neuen Rahmenwerken zur Cybersicherheit und Software-Aktualisierung entsprechen, die die Kommission parallel beschlossen hat.
Der Umsetzungsbedarf in Deutschland dürfte sich in Grenzen halten. Hierzulande gibt es bereits seit 2017 ein Gesetz zum "bestimmungsgemäßen" Einsatz von hoch- oder vollautomatisierten Fahrsystemen mit umstrittenen Haftungsregeln. Alle Daten in der Blackbox sollen demnach nach sechs Monaten gelöscht werden, wenn das Auto nicht in einen Unfall verwickelt war.
(vbr)