Telegram: Zusammenarbeit mit deutschen Behörden variiert stark

Ob und inwiefern Telegram mit den Behörden zusammenarbeitet, war immer wieder umstritten. Zumindest einer Regelung scheint die Plattform aber zu entsprechen.

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Telegram-App

(Bild: Sergei Elagin/Shutterstock.com)

Lesezeit: 2 Min.

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat Telegram seit Oktober 2023 mehr als 400 Entfernungsanordnungen übermittelt. Das teilte das BKA auf Anfrage von heise online mit. Die Anordnungen seien von Telegram durchgängig zeitnah umgesetzt worden, sagte ein Sprecher des BKA. Bei diesen Anordnungen handelte es sich der Behörde zufolge um Löschvorgänge nach der Terrorist Content Online-Verordnung (TCO) der Europäischen Union.

Offenkundig schwieriger gestalten sich Anliegen unter anderen Gesetzgebungen als der sehr scharfen Regelung gegen Terror-Inhalte. So betonte der Vizepräsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz Sinan Selen noch am Mittwoch, dass Telegram nicht zu jenen Plattformen gehöre, die sehr schnell und sehr gut auf Behördenhinweise reagieren würden. Zwar gebe es Zusammenarbeit, aber: "Telegram würde ich jetzt nicht total auf der Habenseite sehen", sagte Selen.

Insbesondere beim Netzwerkdurchsetzungsgesetz, dem deutschen Vorgängergesetz des EU-Digital Services Act, hatte Telegram nach Auffassung der Durchsetzungsbehörde, dem Bundesamt für Justiz, unzureichend kooperiert. Beim Digital Services Act, der seit Februar auch für Telegram gilt, heißt es aus EU-Kommissionskreisen, dass der umstrittene Anbieter auf Schreiben der Kommission reagiere – zumindest dann, wenn es um formale Fragen gehe wie die Anzahl der Nutzer auf der Plattform des in Frankreich angeklagten Pawel Durow.

An anderer Stelle arbeitet dessen Firma mit dem BKA jedoch nicht zusammen: Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums bestätigte auf heise online-Anfrage hin, dass "Telegram seit längerer Zeit keine Bestandsdaten mehr auf Anfragen des BKA" übermittle – letztmalig sei dies 2022 der Fall gewesen. Bestandsdaten umfassen in diesem Zusammenhang Daten zu Nutzern wie etwa deren Telefonnummern, Namen, E-Mail- oder IP-Adressen von Konten bei Telegram.

(nie)