Ulla Schmidt: Die Gesundheitskarte kommt

Bundesministerin Ulla Schmidt betont, dass die Gesundheitskarte allen Zwistigkeiten zum Trotz kommen wird.

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Von
  • Detlef Borchers

In einer Pressemitteilung hat Bundesministerin Ulla Schmidt betont, dass die Gesunheitskarte allen Zwistigkeiten zum Trotz kommen wird. Wie gemeldet, platzte der Termin zum 1. Oktober, an dem die so genannte Selbstverwaltung der Leistungserbringer und die Krankenkassen ihr eigenes Konzept zur elektronischen Gesundsheitskarte vorlegen sollten. Angeblich wurden die Entwürfe von dem beauftragen Projektbüro ProtegoNet (Projekt für Telematik der Gesundheitsorganisationen) zu spät vorgelegt, so dass sich die beteiligten Selbstverwalter nicht in Ruhe entscheiden konnten.

Von dem vom Gesundheitsministerium beauftragten bIT4health-Konsortium liegt indes ein halbwegs fertiger Entwurf vor, auf den Ulla Schmidt zurückgreifen kann. Juristisch wäre ihr Schritt eine Ersatzvornahme, wie sie das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) ausdrücklich vorsieht. In ihrer Stellungnahme betont Ulla Schmidt diesen Weg, wenn es heißt: "Ich weise die Selbstverwaltung ausdrücklich darauf hin, dass der Konsensweg - dessen einzige Alternative die Ersatzvornahme durch mein Haus ist - nur so lange beschritten werden kann, wie das ernsthafte Bemühen zur Einigung bei der gemeinsamen Selbstverwaltung erkennbar ist und ihre Arbeiten konstruktiv und transparent fortgeführt werden."

Ungeachtet der ministerlichen Drohung mit einer Ersatzvornahme wird bei der Selbstverwaltung weiter diskutiert, ob die elektronische Gesundheitskarte mit einer zentralen Server-Lösung oder mit der dezentralen Datenspeicherung auf der Karte kommen soll. Es sind vor allem die Krankenkassen, die die Karte nur als Zugangs-Schlüssel zu den gehosteten Daten ausgestalten wollen. Für sie zählen die Argumente nicht, wonach ein auf der Karte gespeichertes elektronisches Rezept gegenüber der heute papiergebundenen Form Einsparungen in Millionenhöhe mit sich bringt. Schon heute werden den Kassen die Rezepte kostenlos in elektronischer Form angeliefert, durch die Rechenzentren der Apotheker, welche letztlich die Verarbeitungskosten tragen. Hochmodern werden dabei alle eingereichten Papierrezepte einer Apotheke mit einer Feinwaage gewogen, damit die Verabeitungspauschale errechnet werden kann.

Zur elektronischen Gesundheitskarte und der Reform des Gesundheitswesens siehe auch:

(Detlef Borchers) / (jo)