Urteil im Diesel-Abgasbetrug: Leasingraten werden nicht erstattet
Der BGH hat entschieden: Wer ein Auto geleast hat, dessen Abgaswerte manipuliert wurden, hat keinen Anspruch auf eine RĂĽckerstattung der Leasingraten.
- dpa
Kunden mit einem vom Abgasbetrug betroffenen Diesel bekommen für die geleisteten Leasingraten in aller Regel keinen Schadenersatz von Volkswagen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied drei Fälle aus NRW und Rheinland-Pfalz zugunsten des Konzerns und bestätigte seine Linie aus einem ersten Urteil aus dem vergangenen Jahr. Danach gilt: Solange das Auto durchweg ohne größere Einschränkungen genutzt werden konnte, hat der Kunde für die gezahlten Raten einen Vorteil gehabt. Beides wiege sich auf, bekräftigen die Richterinnen und Richter. (Aktenzeichen. VII ZR 247/21 u.a.)
Offen: Kauf nach dem Leasing
Offen ist nach wie vor, was gilt, wenn im Voraus fest vereinbart wurde, dass der Kunde das Fahrzeug nach dem Leasing übernimmt. Zwei der Kläger hatten zwar angegeben, sie hätten von vornherein vorgehabt, das Auto im Anschluss zu kaufen. Einer hatte sogar das Fahrwerk umrüsten lassen. Weil zu einer späteren Übernahme aber nichts in den Leasing-Vereinbarungen festgehalten ist, spielte das für die Richter keine Rolle. Schadenersatz kann es damit nur für den später gezahlten Kaufpreis geben. In zwei Fällen waren allerdings auch dafür nicht die Voraussetzungen gegeben, weil die Kläger das Auto noch nach Bekanntwerden des Betrugs von Volkswagen im Herbst 2015 übernommen hatten.
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(mfz)