Verkehrssicherheit: Regierung stärkt Fußgänger gegenüber motorisiertem Verkehr
Die Fußverkehrsstrategie der Bundesregierung stärkt Fußverkehr gegenüber dem motorisierten und erfüllt damit eine Forderung aus dem Koalitionsvertrag von 2021.

(Bild: Try_my_best/Shutterstock.com)
Die Bundesregierung hat am Mittwoch im Kabinett eine Fußverkehrsstrategie beschlossen. Damit bringt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) ein weiteres Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag vom Jahr 2021 auf den Weg. Die Bundesregierung will so erstmals den Fußverkehr als gleichwertigen Bestandteil einer modernen und umweltfreundlichen Mobilität stärken.
Das Ministerium sieht dabei Sicherheit, Attraktivität und Barrierefreiheit an vorderster Stelle. Da für den Fußverkehr Länder und Kommunen zuständig sind, soll ihnen die Strategie Leitlinien zur Verbesserung des Fußverkehrs weisen. Dabei verweist das Verkehrsministerium darauf, dass in Deutschland rund 22 Prozent der gesamten Wege, entsprechend täglich etwa 60 Millionen, vollständig zu Fuß zurückgelegt werden.
Zentrale Ziele der Strategie
- Anerkennung des Fußverkehrs als gleichberechtigte Mobilitätsform
- Schutz von Fußgängern
- Steigerung der Lebensqualität durch attraktivere Fußverkehrsangebote und bessere Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum
- Förderung des Klima- und Umweltschutzes, insbesondere durch die Steigerung des Fußverkehrsanteils bis 2030
- Förderung der Gesundheit und Lebensqualität der Bevölkerung durch aktive Mobilität
- Sicherstellung barrierefreier Mobilität für alle, Verbesserung der sozialen Teilhabe und Inklusion
- Unterstützung der lokalen Wirtschaft
Um diese Ziele umzusetzen, sollen die gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechend gestaltet werden. Als weitere Schwerpunkte zur Erleichterung der Umsetzung nennt das BMDV die kommunale Planung, Finanzierung und Förderung, Verwaltungsstrukturen und Bewusstseinsbildung. Als langfristig flankierende Begleitmaßnahmen weisen Forschung und Evaluierung in die Zukunft: Sie sollen dazu beitragen, mit der Zeit besser zu werden.
Eingriffe in die Straßenverkehrsordnung
Zentraler Bestandteil der erwähnten "Rahmenbedingungen" ist eine Novelle der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO). Die Änderungen sollen dabei unter anderem angemessene Flächen für den Fußverkehr schaffen, etwa wenn "durch die Einrichtung eines Radfahrstreifens auf der Fahrbahn eine bestehende Freigabe des Gehwegs für den Radverkehr entfallen kann und damit Konflikte zwischen dem Fuß- und Radverkehr entschärft werden". Um mehr Fußgängerüberwege zu ermöglichen, hat das Ministerium die von der StVO festgelegten Voraussetzungen für die Anordnung von Fußgängerüberwegen gelockert.
Ein anderes Beispiel ist das Parkraummanagement: Mithilfe des neuen Verkehrszeichens "Ladebereich" können Fußgängerflächen freigehalten und durch größere Kompetenzen der Kommunen im Bereich "Bewohnerparkzonen" Konflikte mit dem ruhenden Verkehr besser vermieden werden. Insbesondere die Behinderung des Verkehrs durch Falschparken oder das sogenannte Gehwegparken sollen Kommunen mit neuen Privilegien leichter verhindern oder zumindest ahnden können. Und nicht zuletzt sollen sie einfacher Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen durchsetzen können. Dazu haben die Gemeinden nun mehr Rechte.
Erste Reaktionen auf die neue Fußverkehrsstrategie
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) begrüßt die Fußverkehrsstrategie als "klares Zeichen für die systematische und dauerhafte Förderung eines fußgängerfreundlichen Straßenverkehrs". Der DVR fordert aber, dass auch personelle und finanzielle Ressourcen für das Projekt bereitgestellt werden, und mahnt an, dass die Geschwindigkeit des Autoverkehrs gesenkt werden müsse. Der Verband "FUSS", der sich der Förderung des Fußverkehrs verschrieben hat, nennt die Strategie einen großen Schritt. In vielen Stadtgebieten würden mehr Wege zu Fuß zurückgelegt als mit jedem Fahrverkehrsmittel. Dennoch bräuchten Städte und Gemeinden noch mehr Freiheit, Tempo 30 festzulegen, wo Menschen zu Fuß über die Fahrbahn müssen. Außerdem müsste zu schnelles und rücksichtsloses Fahren deutlich härter geahndet werden.
(fpi)