Verkehrswende: Sharing-Angebote in Berlin werden reguliert

Das Angebot an Mietwagen, Leihfahrrädern und E-Rollern sollen in der Hauptstadt künftig besser verteilt werden. Die Anbieter brauchen nun eine Genehmigung.

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Kurzzeitmiete von Pkws, ÖPNV und die Verleihung von Fahrrädern und Rollern sollen in Großstädten so ineinandergreifen, dass weniger Leute einen privaten Pkw halten und nutzen. Massenhaft überzeugt hat das bislang nicht.

(Bild: Deutsche Bahn AG / Timo Volz)

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Von
  • dpa

Berlin führt neue Vorgaben für die Anbieter von Mietwagen, Mietfahrrädern und -tretrollern ein. Hauptziel eines vom Abgeordnetenhaus beschlossenen Gesetzes ist eine stärkere Regulierung und Steuerung der Angebote. Mit der Neuregelung wird klargestellt, dass es sich beim gewerblichen Anbieten von Mietfahrzeug- und Sharing-Flotten um eine Sondernutzung von Straßen handelt. Voraussetzung ist demnach eine gebührenpflichtige, behördliche Erlaubnis.

Die Verwaltung kann diese ablehnen oder erteilen, letzteres unter Umständen mit Auflagen etwa im Hinblick auf Abstell- oder Parkflächen. So sollen Wildwuchs und "Nutzungskonflikte" verhindert werden, wie es in der Gesetzesbegründung heißt. Denn gerade Tretroller und Fahrräder von Mietfirmen blockieren häufig zum Beispiel Gehwege. Außerdem können die Behörden besser steuern, dass Sharing-Angebote in der ganzen Stadt angeboten werden. Derzeit sei es so, dass die Stadt voll davon und am Stadtrand keine verfügbar seien.

Sharing-Angebote im Verkehr hatten in Berlin bis zur Corona-Pandemie einen Boom erlebt und werden vom rot-rot-grünen Senat als Bestandteil einer ökologischen Verkehrswende angesehen. Die Anzahl der Sharing-Fahrzeuge auf Berlins Straßen schwankt je nach Jahreszeit und Betriebslage. 2020 gab es laut Senat 6000 Mietautos, rund 16.000 E-Tretroller und E-Scooter sowie 14.000 Leihfahrräder. Im Zuge von Corona ebbte der Boom etwas ab, nicht zuletzt, weil weniger Touristen in die Stadt kommen.

(mfz)