Vorsicht, Kunde! – der c't-Podcast: Ungeplante Preiserhöhung

Erhöht ein Internetprovider während der Vertragslaufzeit die Preise, kommt er damit rein rechtlich nur in Ausnahmefällen durch. Wir klären, wie man sich wehrt.

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Stilisiertes Blatt mit Stempel "Vorsicht Kunde!"

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Lesezeit: 4 Min.

In der aktuellen Episode unseres Verbraucherschutz-Podcast "Vorsicht, Kunde!" geht es um überraschende Preiserhöhungen während eines laufenden Vertrags. Ulrike Kuhlmann und Urs Mansmann aus der c’t-Redaktion klären darin zusammen mit Rechtsanwalt Niklas Mühleis, welche Rechte Sie als Kunde in solchen Fällen haben, wie Sie sich gegen ungebührliche Preiserhöhungen wehren können und wie Sie reagieren sollten, wenn der Vertragspartner die Gesetzeslage ignoriert und die zusätzlichen Gebühren einfach abbucht.

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Im behandelten Vorsicht-Kunde-Fall hatte ein Kunde einen DSL-100-Vertrag inklusive Mobil-Flatrate abgeschlossen, der Provider hatte ihn mit einem besonders günstigen Angebot gelockt. Offenbar war das Angebot aus Sicht des Providers aber zu günstig, denn nach wenigen Monaten kündigte er plötzlich eine Preisanpassung an. Der Kunde widersprach sofort und wies darauf hin, dass die Preise im Vertrag eindeutig bis zum Ende der Laufzeit festgeschrieben waren.

Zwar bestätigte der Kundenservice die Fortsetzung des Vertrags zu den verabredeten Konditionen, doch am Ende des Monats trudelte die überhöhte Rechnung ein und das höhere Entgelt wurde vom Konto abgebucht. Das ärgerliche Spiel wiederholte sich zwei Mal, bis der Kunde schließlich nicht mehr weiter kam und sich an c’t wendete.

Auf unsere Intervention folgte zwar ein Einlenken von Seiten des Providers, der Kunde erhielt sein zu viel abgebuchtes Geld zurück und einen Rabatt aufgrund der Unannehmlichkeiten. Gegenüber c't blieb der Provider indes auf dem Standpunkt, er habe "keine Preiserhöhungen vorgenommen, sondern vor einiger Zeit gewährte Sondertarife und Rabatte im Rahmen von Preisaktionen bei einigen Kundengruppen angepasst, deren Tarife deutlich unter unserem Listenpreis lagen."

Laut Bundesnetzagentur bot schon 2022 die Mehrheit der Brandbandanschlüsse in Haushalten in Deutschland einen Downstream von über 100 Mbit/s.

(Bild: Bundesnetzagentur / Statista)

Rechtlich war der Kunde aber wohl auf der sicheren Seite, denn § 57 des Telekommunikationsgesetzes untersagt solche unbegründeten Preiserhöhungen. Nur unter sehr begrenzten Bedingungen können Vertragspartner während der Laufzeit eines Vertrags die Preise erhöhen. Welche das sind, klären wir im Podcast. Einfache Aussagen wie „alles ist teurer geworden“ oder der Verweis auf erhöhte Energiekosten reichen da nicht aus. Da jede Preiserhöhung zugleich eine Vertragsänderung ist, bleibt Kunden immerhin ein Sonderkündigungsrecht, wie es im TKG festgeschrieben ist.

Auszug aus $ 57 TKG

(1) Hat ein Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste sich durch Allgemeine Geschäftsbedingungen vorbehalten, einen Vertrag einseitig zu ändern und ändert er die Vertragsbedingungen einseitig, kann der Endnutzer den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Kosten kündigen, es sei denn, die Änderungen sind

  1. ausschließlich zum Vorteil des Endnutzers,
  2. rein administrativer Art und haben keine negativen Auswirkungen auf den Endnutzer oder
  3. unmittelbar durch Unionsrecht oder innerstaatlich geltendes Recht vorgeschrieben.

Im zitierten Fall waren die möglichen Bedingungen für eine Preiserhöhung nicht gegeben, was den Provider aber nicht von der überhöhten Abbuchung abgehalten hatte. Welche Mittel Betroffenen dann bleiben und warum es sich nicht empfiehlt, die Einzugsermächtigung zu stornieren und die zusätzlichen Gebühren einfach zurückzubuchen, klären Urs Mansmann, Ulrike Kuhlmann und Niklas Mühleis im c't-Verbraucherschutz-Podcast.

Hier können Sie den c’t-Artikel zu dem im Podcast behandelten Streitfall nachlesen:

Der Fall Ulrich K.: Fragwürdige Preiserhöhungen bei 1&1

Alle Episoden unseres Podcasts sowie die darin behandelten Fälle finden Sie unter ct.de/Vorsicht-Kunde. Wir freuen uns über Anregungen, Lob und Kritik zum Podcast "Vorsicht, Kunde!" in den Kommentaren.

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(uk)