Wissing zu Tempo 30: Freiheitseingriffe müssen begründet werden

Bundesverkehrsminister Volker Wissing hält am Regeltempo 50 km/h innerorts fest. Ausnahmen müssten weiterhin gut begründet werden, es gehe um Freiheitsrechte.

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(Bild: Gena Melendrez/Shutterstock.com)

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Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) hat betont, dass Kommunen auch künftig begründen müssen, wenn sie auf Straßen ein Höchsttempo von 30 km/h einführen wollen. "Was wir ausdrücklich nicht machen werden, ist flächendeckend Tempo 30", sagte Wissing im Deutschlandfunk, die Regelgeschwindigkeit bleibe 50 km/h. Eine Ausnahme müsse auch auf der Grundlage eines Gesetzes begründbar sein, das verlange der Verfassungsstaat.

Zu der Forderung deutscher Kommunen, selbst entscheiden zu dürfen, wo sie Tempo 30 anordnen wollen, sagte Wissing, dem stehe das Grundgesetz klar entgegen. Er zeigte sich erstaunt darüber, es als Bürokratie zu bezeichnen, "wenn die Verfassung verlangt, dass der Staat Freiheitseingriffe gegenüber den Bürger begründet. Jeder weiß, in unserer Verfassung steht, dass Eingriffe in die Freiheit der Bürger verhältnismäßig sein müssen, geeignet, erforderlich und angemessen, um die Sicherheit zum Beispiel rund um Schulen zu gewährleisten".

Wissings Ministerium hat nun einen Gesetzentwurf zur Reform des Straßenverkehrsgesetzes vorgelegt. Kommunen sollen bei der Verkehrsplanung vor Ort neue Entscheidungsspielräume bekommen. Das Straßenverkehrsgesetz sei erweitert worden, um Ziele des Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Ordnung mit aufzunehmen. Bei den neuen Freiheiten vor Ort sollen die Interessen des Straßenverkehrs allerdings nicht vernachlässigt werden.

In dem Gesetz bleibe die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs Hauptziele des Straßenverkehrsgesetzes, hieß es aus dem Verkehrsministerium zu dessen Vorlage. Dazu sagte Wissing nun, dass sich die Stichwörter "Sicherheit und Leichtigkeit" nicht nur auf den Autoverkehr beziehen, sondern insgesamt auf den Verkehr, also auch um Radfahrer, Fußfänger und den Gütertransport. Dabei sei es auch wichtig, dass der Verkehr gut fließt.

Der Deutsche Städtetag hatte Anfang 2023 mehr Handlungsfreiheit der Kommunen zur Verhängung von Tempo 30 innerorts gefordert. "Städte, die dies wollen, sollten auch ein generelles Tempolimit von 30 Kilometer pro Stunde anordnen können und nur auf ausgewählten Hauptverkehrsstraßen Tempo 50 oder eine andere Geschwindigkeit zulassen", sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy.

Die Initiative Lebenswerte Städte und Gemeinden betonte nun zur Reform des Straßenverkehrsgesetzes, er sei ein erster wichtiger Schritt für mehr kommunalen Gestaltungsspielraum. Die StVO lege aber den Kommunen unnötige Hürden in den Weg und mache sachgerechtes Handeln teilweise unmöglich. Als Beispiele zählt die Initiative auf Anordnung von Bewohnerparken, von Fußgängerüberwegen oder von Busspuren auf.

(anw)