Zeuge im Siemens-Prozess: Rechtsabteilung wusste von Zahlungen

Im Siemens-Prozess sagte ein Mitarbeiter aus, die Rechtsabteilung des Konzerns sei über zweifelhafte Zahlungen im Bilde gewesen. Daraufhin habe er den Korruptionsbeauftragten informiert.

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  • dpa

Die Siemens-Rechtsabteilung war nach Angaben eines Zeugen im Siemens-Prozess über dubiose Zahlungen des Konzerns informiert. Er habe im Herbst 2003 ein mehrseitiges Fax des Angeklagten Reinhard S. erhalten, das Rechnungen verschiedener Firmen sowie einen Beratervertrag enthalten habe, sagte der Zeuge, der in der Siemens-Rechtsabteilung tätig ist, am heutigen Donnerstag vor dem Landgericht München I. Bei einem anschließenden Gespräch mit S. in Erlangen sei er dann zu dem Schluss gekommen, dass die Zahlungen, die aus dem Jahr 2001 datiert hätten, "möglicherweise problematisch" seien, zumal ihnen keine adäquate Gegenleistung gegenübergestanden habe, erklärte der Rechtsanwalt.

Im Schmiergeld-Skandal bei Siemens geht es um 1,3 Milliarden Euro, die über Tarnfirmen und fingierte Beraterverträge zur Erlangung von Aufträgen ins Ausland geflossen sein sollen. Der angeklagte frühere Manager der Siemens-Festnetzsparte ICN hatte bereits zu Prozessbeginn eingeräumt, ein System schwarzer Kassen aufgebaut und verdeckte Provisionszahlungen abgewickelt zu haben. Der Zeuge erklärte, bei dem Gespräch habe der Angeklagte ihm berichtet, dass Betriebsprüfer des Finanzamtes die Rechnungen entdeckt hätten. S. habe ihn auch gefragt, ob nun damit zu rechnen sei, dass die Prüfer die Unterlagen an die Ermittlungsbehörden weitergeben. Darauf habe er ihm geantwortet, dies hänge davon ab, wie gut sich die Prüfer mit den Behörden verstehen, das Vorgehen sei "von Bundesland zu Bundesland verschieden."

Er selbst habe daraufhin telefonisch den früheren obersten Siemens-Korruptionsbekämpfer Albrecht Schäfer über den Vorfall informiert, sagte der Zeuge. Der habe gesagt: "Schicken Sie mir mal die Unterlagen, ich kümmere mich darum." Aufgabe der Rechtsabteilung sei generell die Rechtsberatung gewesen. Die Untersuchung von Zahlungsströmen dagegen wäre Sache der Revision gewesen, erklärte der Rechtsanwalt. "Es war nicht meine Aufgabe, den Vorgang aufzuklären."

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(dpa) / (vbr)