Bundesrat gibt weiten Zugriff auf Passfotos aller Bürger und Handys von Flüchtlingen frei
In einer Marathonsitzung haben die Länder Überwachungsbefugnisse von Behörden ausgebaut sowie einheitliche Ladegeräte, das Open-Data-Gesetz, die E-Akte im Strafverfahren und das europäische Patentgericht befürwortet.
Wie schon vor drei Wochen hat sich der Bundesrat in seiner Plenarsitzung am Freitag in den Vollzugsmodus vor der nahenden Sommerpause begeben und zahlreiche vom Bundestag verabschiedete Gesetzesentwürfe rund um die Netz- und Sicherheitspolitik bestätigt, ohne dass die teils heftig umstrittenen Bestimmungen eine Zusatzrunde im Vermittlungsausschuss drehen müssen. Die Regeln können nun alle bald in Kraft treten.
Mehr Überwachungsbefugnisse
Keine große Debatte mehr gab es in der Länderkammer zu zwei Gesetzen, mit denen die Überwachungsbefugnisse stark ausgebaut werden. Auf der Tagesordnung stand etwa ein Paket, mit dem eigentlich der "elektronische Identitätsnachweis" und die bislang kaum genutzte, künftig standardmäßig aktivierte eID-Funktion des neuen Personalausweises gefördert werden soll. Dazu gepackt hat der Gesetzgeber aber eine weitgehende Bestimmung, wonach sämtliche Sicherheitsbehörden künftig jederzeit biometrische Lichtbilder für Personalausweis und Pass bei den Meldeämtern automatisiert abrufen dürfen.
Die Lizenz zum Online-Zugriff auf Passfotos gilt nicht nur für Polizeien und Geheimdienste von Bund und Ländern, wie es die Bundesregierung zunächst vorgeschlagen hatte, sondern nun auch für "Steuerfahndungsdienststellen der Länder, den Zollfahndungsdienst und die Hauptzollämter". Von Mitte 2018 an sollen zudem Ordnungsämter die sensiblen biometrischen Merkmale automatisiert abrufen können, um Verkehrsordnungswidrigkeiten zu verfolgen.
Bisher durften Ermittlungs- und Ordnungsbehörden sowie Steuer- und Zollfahnder nur online in Eigenregie auf Passfotos zugreifen, wenn die Ausweis- beziehungsweise Passbehörde nicht erreichbar und Gefahr im Verzug war. Diese Schranken fallen nun, der Kreis der Abrufberechtigten wird um die Verfassungsschutzämter, den Bundesnachrichtendienst (BND) sowie den Militärischen Abschirmdienst (MAD) erweitert. Datenschützer warnen im Verbund mit dem Ausbau der Videoüberwachung mit biometrischer Gesichtserkennung vor einem "Big-Brother-Gesetz".
BAMF darf mobile Geräte auslesen
Durchgewinkt hat der Bundesrat auch einen Gesetzentwurf, wonach das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) künftig Mobiltelefone und andere Datenträger ohne Richtergenehmigung auslesen darf, wenn Asylsuchende ihre Identität nicht anderweitig nachweisen können. Der Entwurf sieht ferner vor, dass ausreisepflichtige Ausländer vor ihrer Abschiebung besser überwacht sowie leichter in Abschiebehaft genommen werden können, wenn von ihnen "eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter" oder die innere Sicherheit ausgeht. Betroffene müssen dann gegebenenfalls eine elektronische Fußfessel tragen, wenn sie nicht sofort abgeschoben werden können. Zudem wird in vielen Fällen ein umfassenderer Datenaustausch zwischen den zuständigen Behörden einschließlich des Bundeskriminalamts (BKA) erlaubt.
Ganz kurzen Prozess gemacht und nicht einmal mehr einzeln aufgerufen haben die Länder eine Reihe anderer digitalpolitisch wichtiger Gesetzesvorhaben. Dazu zählt die Initiative, mit der die EU-Richtlinie für Funkanlagen ins nationale Recht umgesetzt und ein drohender Verkaufsstopp von WLAN-Routern und Handys wegen mangelnder neuer Standards zur CE-Kennzeichnung abgewendet werden soll.