Die moderne Auto-Überwachung: Fahrzeugdiagnose mit OBD 2

Seite 2: Pin-Belegung

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Die zweite und bis heute letzte Novelle nennt sich OBD-2 und ist in nationalen US-Normen (SAE), deutschen und europäischen EOBD (DIN/ISO), weiteren länderspezifischen (beispielsweise Japan mit JOBD) und letztendlich dem weltweiten WWH-OBD (World Wide Harmonized On-Board-Diagnostic) normiert. Die Vorschriften wurden dabei ständig erweitert und präzisiert beziehungsweise dem Stand der Technik angepasst.

Pinbelegung bei OBD II. Für Nutzfahrzeuge ab 12 Tonnen sieht die Norm zusätzlich zwei andere Stecker vor.

Seitdem ist einheitlich geregelt, wie die Diagnosebuchse auszusehen hat und welche Daten und Protokolle verfügbar sein müssen. Die Norm sah von Anfang an vor, dass die Buchse ohne Werkzeug erreichbar und innerhalb eines Radius von einem Meter um den Fahrer herum im Fahrgastraum zu platzieren ist. Wie so oft, sahen die Automobilhersteller Ihre Pfründe bedroht, denn mit dieser Technik konnte nun jede freie Werkstatt und jeder Hobbybastler Zugang zu den hilfreichen Daten bekommen. Also wurde die Buchse an den unmöglichsten Stellen versteckt: hinter unscheinbaren Blenden, unter dem Aschenbecher, im Sicherungskasten.

Die MIL signalisiert diese unterschiedlichen Zustände.

Aufleuchten beim Einschalten der Zündung

MIL ist in Ordnung

Kurzes Aufblinken

Temporärer Fehler aufgetreten, der nicht weiter beachtet werden muss.

Dauerhaftes Leuchten

Ein Fehler ist aufgetreten und sollte demnächst (aber nicht zwingend sofort) beseitigt werden.

Schnelles Blinken

Schwerwiegender Fehler aufgetreten. Das Fahrzeug ist schonend zu fahren (eventuell wird das Notlaufprogramm aktiviert) und eine Werkstatt ist umgehend aufzusuchen.

Bei den zugelassenen Diagnose-Protokollen fand eine systematische Ausdünnung statt. Billigte man den Herstellern anfangs noch diverse Protokolle zu, die historisch gewachsen waren, ist heute ausschließlich Controller Area Network (CAN) zugelassen. Das bedeutet aber nicht, dass die anderen nicht immer noch anzutreffen sind, womit wir zum nächsten Punkt kommen.

In der EU wurde für neu zugelassene PKW-Modelle ab etwa 2000 das Vorhandensein von OBD-2 zur Vorschrift. Je nach Größe des Fahrzeugs und Antriebsart kann es auch erst ein paar Jahre später der Fall gewesen sein, beispielsweise Diesel erst ab 2003. Inzwischen ist es auch für leichte und schwere Nutzfahrzeuge (LKW) vorgeschrieben. Dies betrifft aber nur Fahrzeuge, für die eine neue Homologation beantragt wurde. Ebenso existiert für Elektroautos keine OBD-2-Pflicht.

Im Internet gibt es zahlreiche Listen, die allgemein behaupten zu wissen, ob Ihr Fahrzeug OBD-2 hat oder nicht. Die meisten sind ungenau, denn schon eine abweichende Motor- oder Getriebekennung kann zu anderen Voraussetzungen führen. Auch das Vorhandensein der aktuellen OBD-2-Buchse hat keine Bedeutung.

So hat beispielsweise mein VW T5 TDI von 2003 eine solche Buchse und unterstützt sogar den Zugriff per OBD-2. Wird aber der passende Wert ausgelesen, der einem mitteilt, ob OBD-2 der Norm entsprechend vorhanden ist, meldet das System „kein OBD-2“. VW hat also das Protokoll und System implementiert, aber da das Modell vor dem Stichtag in der EU und nicht den USA zugelassen wurde, liefert es offiziell keine zulässigen Daten.

Vor solchen Problemen mussten auch die Einrichtungen für die Hauptuntersuchung und die Gesetzgebung die Segel streichen. OBD-2 ist eigentlich ein hervorragendes System zur Überwachung der Abgaswerte. Anstatt, wie hierzulande, nur einmal alle drei oder zwei Jahre, prüft das System permanent die Einhaltung der Grenzwerte und das zuverlässiger und präziser als die vorher gängige „Endrohrmessung“. Deshalb galt eine Zeit lang die Abgasuntersuchung als bestanden, wenn das OBD-System keinen Fehler meldete. Nur wenn kein OBD-2 vorhanden war, sollte auf die alte Methode zurückgegriffen werden.

Aufgrund technisch mangelhafter Umsetzungen, sowohl seitens der Fahrzeughersteller, als auch bei den Prüfgeräten, gab es lange Ausnahmelisten. In war denen vermerkt, bei welchen Modellen trotz OBD-2 eine Ausnahme gemacht werden muss. Auch setzte sich die Erkenntnis durch, dass OBD-2 keinerlei Manipulationsschutz bietet und die Daten verfälscht werden können, hier vom Fahrzeugbesitzer und nicht planmäßig vom Hersteller. Eine höhere Rate bei der Mängelerkennung wird seit 2018 als Argument vorgeschoben, um wieder die für den Verbraucher teurere, ausschließliche Endrohrmessung vorzuschreiben.

Die normierte On-Board Diagnose ist ausschließlich für abgasrelevante Systeme und deren Überwachung zuständig. Mit anderen Worten: Sie können aufgrund von Versagen der Bremsen und bei defektem Airbag gegen die Wand fahren – solange dabei die Umwelt nicht durch zu hohe Abgaswerte belastet wird, liegt in der OBD kein Fehler vor.