Die rechtlichen Konsequenzen illegalen Streamings

Zig Filme exklusiv bei zig Anbietern – die Fragmentierung des Streamingmarktes führt Nutzer zu illegalen Plattformen. Das kann strafrechtliche Folgen haben.

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, KI, Collage c’t

(Bild: KI, Collage c’t)

Lesezeit: 7 Min.
Von
  • Nick Akinci
Inhaltsverzeichnis

Wer in Deutschland einen Film oder eine Episode einer Serie herunterlädt oder streamt, ohne dafür zu bezahlen, begeht dabei in der Regel eine Urheberrechtsverletzung. Denn das deutsche Urheberrechtsgesetz (UrhG) bestimmt, dass allein die Rechteinhaber (hier also die Studios) darüber entscheiden, von wem und wie ihre Werke genutzt werden.

Das UrhG zählt in § 15 urheberrechtsrelevante Handlungen auf, die nur mit Erlaubnis des Rechteinhabers vorgenommen werden dürfen. Dazu gehören insbesondere die Vervielfältigung, die Verbreitung und das öffentliche Zugänglichmachen. Unter die Vervielfältigung fallen das Kopieren oder Herunterladen. Ein Verbreiten liegt vor, wenn Inhalte der Öffentlichkeit angeboten oder in Verkehr gebracht werden. Öffentliches Zugänglichmachen meint schließlich das Bereitstellen von rechtlich geschützten Inhalten für eine unbestimmte Personenanzahl, insbesondere über das Internet.

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Beim Filesharing über Peer-to-Peer-Netzwerke wie BitTorrent lädt man nicht nur eine Datei herunter, sondern stellt sie gleichzeitig anderen Nutzern zur Verfügung. Dies berührt sowohl das Vervielfältigungsrecht als auch das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung und ist bis auf wenige Ausnahmen ohne Zustimmung des Rechteinhabers rechtswidrig.

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