Geplatztes eBay-Geschäft: Warum Sie nicht beim Deckungskauf übertreiben sollten

Wenn einem Online-Käufer durch die Schuld des Verkäufers ein Nachteil entsteht, kann er Schadenersatz verlangen – gegebenenfalls kauft er das Gleiche woanders.

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Eine brandneue Edelfelge aus dem Vertragshändlerregal ist möglicherweise mehr wert als eine entgangene demontierte Artgenossin.
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Eine frische Original-BMW-Alufelge zum Schnäppchenpreis von 199,11 Euro? Das wollte sich ein eBay-Teilnehmer nicht entgehen lassen. Er schlug im November 2023 bei einem als "gewerblich" eingetragenen eBay-Händler zu, der ein solches Schmuckstück als "neue Felge, aus der Demontage" anbot. Als "Zustand" hatte der Verkäufer nicht die bei Ladenware übliche Option "Neu", sondern "Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung)" angegeben.

Diese Option verwenden eBay-Verkäufer normalerweise etwa für neuwertige Ware ohne Originalverpackung, aber auch beispielsweise für Retourenverkäufe. Der Artikelsteckbrief erklärte die Zustandsoption als "Ein Artikel in hervorragendem Zustand, wie neu und ohne Gebrauchsspuren".

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Zum Versand des begehrten Objekts kam es jedoch nicht: Der Händler bedauerte, die Felge nicht liefern zu können, und erstattete dem Käufer das gezahlte Geld zurück. Der jedoch wollte sich nicht damit abfinden: Er setzte dem Verkäufer zunächst eine Frist für die Lieferung. Als die erfolglos verstrichen war, wandte er sich an einen BMW-Vertragshändler, kaufte die betreffende Felge dort und zahlte dafür über 353 Euro. Die Mehrkosten von 154,26 Euro gegenüber dem eBay-Angebot verlangte er vom eBay-Verkäufer als Schadenersatz für die Nichterfüllung des Kaufvertrags.

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