Aufbewahrungsfristen werden verkürzt

Gute Nachrichten für Unternehmer: Um den Bürokratieabbau voranzutreiben, sollen künftig für wichtige Unterlagen kürzere Aufbewahrungsfristen gelten.

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Von
  • Marzena Sicking

Das Jahressteuergesetz 2013 ist beschlossene Sache, insgesamt wurden 49 steuerrechtliche Änderungen abgesegnet. Einige dieser Punkte treiben den Bürokratieabbau tatsächlich voran und dürften für die Wirtschaft spürbar positive Wirkungen haben.

So müssen Freiberufler und Gewerbetreibende steuerrechtliche Unterlagen in Zukunft nicht mehr zehn Jahre aufbewahren. Die Fristen wurden deutlich verkürzt. So gilt ab 2013 im ersten Schritt eine Aufbewahrungsfrist von nur noch acht Jahren. Im zweiten Schritt wird diese ab 2015 noch einmal auf sieben Jahre verkürzt. Auch im Handelsgesetzbuch werden die Aufbewahrungsfristen entsprechend gekürzt. Allerdings handelt es sich um einen Koalitionskompromiss, der um einiges von der ursprünglich angedachten Kürzung entfernt ist. Das Ergebnis wird dennoch von Experten begrüßt: "Das ist eine sinnvolle administrative Entlastung für die Unternehmen", so BDI-Geschäftsführer Markus Kerber.

Wer Elektrofahrzeuge in seinem Fuhrpark hat, darf sich ebenfalls über eine Erleichterung freuen. Bei der steuerlichen Erfassung der privaten Pkw-Nutzung waren Fahrer solcher Dienstautos bisher nämlich im Nachteil. Denn Elektroautos sind derzeit noch teurer als die mit einem Verbrennungsmotor, der Listenpreis dient aber als Grundlage für die Bemessung des geldwerten Vorteils, der durch die private Nutzung entsteht. In Zukunft sollen bei der Berechnung die Kosten für die Batterie abgezogen werden. Damit soll die Besteuerung der eines Fahrzeugs mit Verbrennungsmotor gleich gestellt werden.

Arbeitgeber, die geringfügig Beschäftigte in ihrem Unternehmen haben, erhalten künftig die Möglichkeit, die Lohnsteuer zusammen mit den Beiträgen zur Sozialversicherung mit einem einheitlichen Pauschsteuersatz von zwei Prozent des Arbeitsentgelts zu entrichten. Damit soll das "Nebeneinander" von steuer- und sozialrechtlichen Vorschriften abgeschafft werden. (map)
(masi)