Beruf: Komplize

Seite 6: Nach innen laut, nach außen still

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Nach innen laut, nach außen still

Wer als IT-Verantwortlicher eines Unternehmens "sauber" bleiben will, ohne den Job zu riskieren, sollte seinen Arbeitgeber grundsätzlich über alle Störungen und Missstände im eigenen Aufgabenbereich sowie alle drohenden Schäden informieren – auch über diejenigen, die erst beim Blick über den eigenen Tellerrand sichtbar werden.

Sinnvollerweise sollte ein solcher Hinweis schriftlich erfolgen, damit man im Zweifelsfall später belegen kann, dass man rechtzeitig gewarnt hat. Rechtswidrige Weisungen des Brötchengebers braucht man nicht zu befolgen und sollte dies zur Vermeidung von zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen auch nicht tun. Mit Blick auf die atmosphärischen Störungen, die eine Befehlsverweigerung mit sich bringen kann, ist allerdings bisweilen gewisses Kommunikationsgeschick gefragt. Strafrechtlich relevante Missstände im IT-Bereich darf und sollte man unter keinen Umständen fördern. Stattdessen ist der Arbeitgeber deutlich zu informieren. Nach außen hin heißt die Devise jedoch "Stillschweigen". Nur wenn es um schwere Straftaten geht, besteht die Pflicht, diese gegenüber der Polizei oder zuständigen Behörden anzuzeigen. (psz)