Abstellgenehmigung

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Das Wort V-Charge setzt sich auf V für Valet (englisch: Diener, Valet-Parking: einer, der einem das Auto einparkt, siehe Textanfang) und Charge, also Laden, zusammen. Und das Laden ist der zweite Clou dabei.

Denn der e-Golf sucht sich bei niedrigem Ladestand einen Parkplatz mit induktiver Ladeplatte. Dort zieht er mit einer Leistung von anfangs 3,7 Kilowatt (mehr ist jederzeit möglich) Strom für die Batterie. Und weil in absehbarer Zeit keineswegs jede Lücke damit versehen sein wird, bleibt das Elektroauto nur so lange hier stehen, bis genug Energie an Bord ist. Dann räumt der Wagen höflich den Platz für andere, die ihn möglicherweise nötiger haben.

Weitere Chance für Batterie-Autos

Ein Datum für den Serienstart eines solchen Fahrzeugs gibt es nicht. Wichtig ist, dass es machbar, juristisch erlaubt und alle Komponenten dafür vorhanden sind. V-Charge zeigt letztlich das Roboterauto bei niedrigsten Geschwindigkeiten. Am anderen Ende der Speedskala sind die Autohersteller aktiv bei der Entwicklung von Autobahnassistenten, die irgendwann elektronische Autobahnchauffeure werden sollen. Von diesen beiden Polen aus, nähert sich die Technik dem besonders anspruchsvollen Betrieb bei mittleren Geschwindigkeiten in der Stadt und auf Landstraßen an.

Schöne neue Welt? Ja, durchaus. Man mag bedauern, wenn Schritt für Schritt immer mehr Aufgaben in die Hand der Rechner gelegt werden. Die Autohersteller sind aber bisher vorsichtig genug gewesen, nur die Erfindungen auf den Kunden loszulassen, die verlässlich arbeiten. Ein Beispiel dafür sind Tempomaten mit automatischer Abstandsregelung. Das Ziel ist mehr Komfort, mehr Sicherheit und in diesem Fall mit dem Zusatznutzen des Ladens batterieelektrischer Autos. (fpi)