Gericht: Immobilienbewertung der Telekom war in Ordnung [Update]

Gleich zu Beginn des Prozesses um den dritten Telekom-Börsengangs gab es einen Rückschlag für die klagenden Kleinaktionäre.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 76 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.
Von
  • dpa

Rückschlag für die gegen die Deutsche Telekom klagenden Kleinaktionäre: Das Oberlandesgericht Frankfurt hat am heutigen Dienstag im Musterprozess klargemacht, dass es die umstrittene Gruppenbewertung der Telekom-Immobilien für rechtens hält. Auch die nachträgliche Neubewertung um 2,5 Milliarden Euro bedeute nur einen Fehler von zwölf Prozent, was bei Immobilienbewertungen im Rahmen bleibe, erklärte das Gericht. Möglicherweise hätte das Unternehmen aber auf die besondere Bewertungsmethode in seinen Börsenprospekten hinweisen müssen. Es stelle sich die Frage, ob dieser Prospektfehler wesentlich gewesen sei.

Zur Eröffnungsbilanz der Deutschen Telekom waren nach früheren Angaben rund 53 Prozent des auf 35 Milliarden DM Verkehrswert angesetzten Immobilienvermögens in Gruppen (Cluster) zusammengefasst worden. Die Buchwerte bildeten auch eine Grundlage für den dritten Börsengang im Jahr 2000, um den es in dem Frankfurter Prozess ausschließlich geht. Die Telekom hatte 2001 Wertberichtigungen von rund 2,5 Milliarden Euro bei ihrem Immobilienvermögen vorgenommen. Anlegeranwalt Klaus Rotter erklärte im Prozess, dass spätestens ab 1999 der Abschreibungsbedarf im Unternehmen bekannt gewesen sei, die Anleger davon aber nichts erfahren hätten.

In dem Prozess verlangen über 16.000 Anleger zusammen rund 80 Millionen Euro Schadensersatz für erlittene Kursverluste von der Telekom, die einen fehlerhaften Verkaufsprospekt vorgelegt habe. Dabei geht es neben der Bewertung der Telekom-Immobilien auch um den im Prospekt nicht erwähnten Kauf der US-Mobilfunkfirma Voicestream – der heutigen T-Mobile USA –, der nach Ansicht der Kläger zum Zeitpunkt des Börsengangs bereits fest vereinbart war.

[Update]:
"Der Fall ist am zweiten Tag noch nicht verloren", sagte der Anwalt Andreas Tilp, der den Musterkläger aus Baden-Württemberg vertritt. Das Gericht agiere sehr offen und es sei daher klar, dass es sich noch bewegen könne. Der Senat habe zudem deutlich gemacht, dass der verlustreiche Erwerb von VoiceStream der "richtige Einstieg" wäre. Der frühere Telekom-Chef Ron Sommer soll am Montag zum zeitlichen Ablauf des nur wenige Wochen nach dem Börsengang abgeschlossenen Geschäfts als Zeuge vernommen werden.

Siehe dazu auch:

( dpa) / (jk)