Kläger erweitern Beweisthemen des Telekom-Prozesses

Der Anlegeranwalt Andreas Tilp bekräftigte seine Einschätzung, dass das OLG den Musterprozess noch in diesem Jahr gegen die rund 17.000 klagenden Aktionäre entscheiden werde. Die Entscheidung falle erst in der nächsten Instanz vor dem Bundesgerichtshof.

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  • dpa

Im Massenprozess um den dritten Börsengang der Deutschen Telekom ist es den klagenden Kleinaktionären gelungen, das Feld des Streites zu erweitern. Damit seien die Chancen auf eine Entschädigung der Anleger gestiegen, erklärte der Tübinger Anlegeranwalt Andreas Tilp. Er bekräftigte aber seine Einschätzung, dass das Oberlandesgericht Frankfurt den aktuellen Musterprozess noch in diesem Jahr gegen die rund 17.000 klagenden Aktionäre entscheiden werde. Die Entscheidung falle erst in der nächsten Instanz vor dem Bundesgerichtshof.

In dem neuen Beweisthema geht es laut Tilp um die Haftungsrisiken von bis zu 13 Milliarden Euro, welche die Telekom beim dritten Börsengang im Jahr 2000 angeblich ohne Kompensation vom Bund und seiner KfW-Bank übernommen habe. Auf dieses Risiko sei in dem Verkaufsprospekt für die Aktien nicht hingewiesen worden. Die Telekom musste später einem Vergleich mit US-Anlegern zustimmen und ihnen 120 Millionen Dollar zahlen. In dieser Sache prozessiert das Unternehmen gegen die Bundesrepublik. In dem größten deutschen Anlegerprozess in Frankfurt verlangen rund 17.000 Aktionäre etwa 80 Millionen Euro Schadensersatz für erlittene Kursverluste.

Keine Wende erwartet Tilp von Vernehmungen einiger Zeugen in den USA in dieser Woche. Der 23. Zivilsenat des OLG hört vier Manager und Investmentbanker an, die im Jahr 2000 an der rund 39 Milliarden Euro teuren Übernahme des US-Mobilfunkers VoiceStream durch die Telekom beteiligt waren. Der Deal war nach bisheriger Darstellung der Telekom wenige Wochen nach dem Verkauf des Aktienpakets eingefädelt worden. In der Folge und mit dem Platzen der Internetblase war der Kurs der T-Aktie massiv eingebrochen.

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(dpa) / (jk)