Firmengründung: Die Wahl der Rechtsform, Teil III

Wer mit mehreren Partnern eine Firma gründen und dabei das volle Haftungsrisiko vermeiden möchte, entscheidet sich oft für eine Kapitalgesellschaft.

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Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Marzena Sicking

Kapitalgesellschaften klingen meist nach großer Firma und damit auch nach einer Menge Kapital. Tatsächlich ist der Grund für die Wahl einer Kapitalgesellschaft als Unternehmensform aber, dass die Gründer und Gesellschafter ihre persönliche Haftung für die Schulden der Firma deutlich einschränken wollen. Ein weiterer Punkt, der für die Kapitalgesellschaft spricht, ist, dass man viele Investoren ins Boot holen kann, ohne ihnen ein Mitspracherecht für die Geschäftsführung geben zu müssen.

Der Klassiker ist dabei die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Ihre Gründung muss via Gesellschaftervertrag beurkundet und notariell beglaubigt werden. Auch muss ein Geschäftsführer bestellt werden. Der muss aber eine "weiße Weste" haben: Personen, die wegen einer Straftat mit Unternehmensbezug verurteilt wurden, werden als Geschäftsführer nicht akzeptiert. Außerdem erfordert die Gründung einer GmbH die Einbringung von mindestens 25.000 Euro als Stammkapital. Die Gesellschafter haften nicht mit ihrem Privatvermögen, außer bei persönlichen Krediten und Bürgschaften sowie Verstößen gegen ihre Pflichten, die sich aus dem GmbH-Gesetz ergeben. Eine Variante der GmbH ist die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt).

Eine Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft bei der das Grundkapital in Aktien verteilt wird. Die Aktionäre haften nur in der Höhe ihrer Beteiligung, aber nicht mit ihrem Privatvermögen. Typisch für Aktionäre ist, dass sie sich am Unternehmen beteiligen, aber nicht im Tagesgeschäft mitmischen. Ihren Einfluss können Sie bei der Aktionärsversammlung durch die Ausübung ihres Stimmrechts wahrnehmen. Eine Aktiengesellschaft muss ein Mindestkapital von 50.000 Euro haben und Aufsichtsräte berufen, die über die geschäftliche Entwicklung der Firma wachen.

Klingt alles sehr aufwendig? – ist es auch. Zwar können Aktiengesellschaften auch mit einer kleinen Anzahl von Aktionären gegründet werden, für Existenzgründer ist der Aufwand in der Regel dann aber doch zu groß.

Der englischen "Limited", der Private Company Limited by Shares (Ltd.), wurde in Deutschland ein regelrechter Siegeszug vorausgesagt. Sie lockte mit dem Versprechen der Haftungsbeschränkung ohne großes Stammkapital. Allerdings müssen auch Jahresabschlüsse vorgelegt werden, die den englischen Standards entsprechen – das bedeutet eine Menge Aufwand und auch Kosten. Doch nicht nur deshalb ist der Boom ausgeblieben. Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) bietet inzwischen ebenfalls die Möglichkeit, ein Unternehmen mit wenig Stammkapital zu gründen und dennoch das Privatvermögen zu schützen. Es gibt also wenig Gründe, warum man auf eine englische Gesellschaft ausweichen sollte. Der einzige Nachteil der "Mini-GmbH": die Limited genießt – warum auch immer – durchaus ein besseres Image.

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(masi)