Trotz Kritik: Bundesnetzagentur hält an Frequenzverlängerung fest
Die Regulierungsbehörde bleibt dabei: Die 2025 auslaufenden Frequenznutzungsrechte der drei großen Mobilfunknetzbetreiber sollen bis 2030 ausgedehnt werden.
(Bild: Kitawit Jitaton/Shutterstock.com)
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat Forderungen nach einer Diensteanbieterverpflichtung im Gegenzug zur fünfjährigen Verlängerung der Frequenznutzungsrechte für die Netzbetreiber in den Wind geschlagen. Stattdessen soll das Verhandlungsgebot für Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica (o2) um "Leitplanken" ergänzt werden, die effektive Einigungsgespräche fördern sollen.
Das Verhandlungsgebot verpflichtet die Mobilfunknetzbetreiber, mit Wettbewerbern ohne eigenes Netz über Kapazitäten zu verhandeln. In der Vergangenheit waren immer wieder Klagen zu hören, dass die Mobilfunker nicht ernsthaft verhandeln. Mit einer Diensteanbieterverpflichtung wären die drei etablierten Betreiber dagegen gezwungen, einen Teil ihrer Kapazitäten an Wettbewerber zu vermieten, die keine eigene Infrastruktur haben.
Termin am Donnerstag
Ihre Position hat die Regulierungsbehörde in einem Papier für eine öffentliche mündliche Verhandlung zur Bereitstellung von Mobilfunkfrequenzen am Donnerstag festgezurrt. Diesen Termin hatte der Mobilfunk-Diensteanbieter Freenet beantragt.
Im Kern bleibt die Bundesnetzagentur demnach bei der Linie aus dem Entwurf ihrer Präsidentenkammer vom Mai 2024. Sie will also die Nutzungsrechte der drei großen Mobilfunknetzbetreiber in den Bereichen um 800 MHz, 1,8 GHz und 2,6 GHz bis 2030 verlängern. Im Gegenzug plant sie höhere Auflagen zum weiteren Ausbau der Mobilfunknetze. So sollen die drei Platzhirsche von 2030 an etwa 99,5 Prozent der Fläche von Gesamtdeutschland mit mindestens 50 Mbit/s im Download versorgen.
Das Verhandlungsgebot zugunsten von Diensteanbietern und Mobilfunk-Discountern über die Mitnutzung von Funkkapazitäten, auf das die Bonner Behörde abstellt, besteht grundsätzlich schon seit 2018. Es habe sich aber "in der Praxis als wirkungslos erwiesen", monierte der Breitbandverband Breko im Juli. Er verlangt daher eine effektive Diensteanbieterverpflichtung zugunsten "aller geeigneten Nachfrager". Ohne solche Korrektur dürfte die Frequenzverlängerung nach Ansicht der Branchenvertreter rechtswidrig sein. Ähnliche Appelle kamen vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv).
Entscheidung schnellstmöglich
Die Bundesnetzagentur will nun nur "einen Maßstab in Form von konkretisierenden Bestimmungen" für die Verhandlungen vorgeben, um die Effektivität der Gespräche zu fördern. Letztere sollen prinzipiell "diskriminierungsfrei sein und die bereitzustellenden Kapazitäten nicht auf bestimmte Dienste, Funktechniken oder Anwendungen beschränkt werden". Die Platzhirsche sollen auf Nachfrage von 1&1 zudem mit dem Neueinsteiger über die Mitnutzung bestehender bundesweiter Netze für nationales Roaming verhandeln. Diese Unterredungen müssten "fair" sein, heißt es. Sollte 1&1 bis Anfang 2026 kein Angebot erhalten haben, behält sich die Behörde vor, nationales Roaming anzuordnen.
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Das vorgesehene Frequenzverfahren, das jetzt festere Form annimmt, ist seit Längerem umkämpft. Die Monopolkommission etwa plädierte dafür, die Lizenzen um maximal drei Jahre zu verlängern. Das Bundeskartellamt sprach sich ganz dagegen aus, die Nutzungsrechte fortzuschreiben. Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, versicherte indes am Mittwoch erneut: "Unsere Ziele sind die Verbesserung des Mobilfunks und die weitere Förderung des Wettbewerbs. Wir wollen die Verlängerung der Frequenzen mit ambitionierten Versorgungsauflagen verknüpfen." Für 1&1 gebe es "spezielle Regelungen".
Mittelfristig will die Regulierungsbehörde das Spektrum unter Angleichung der Laufzeiten für Nutzung nach Ende 2030 in einem größeren, wettbewerblichen Verfahrenskontext gemeinsam insbesondere mit den 2033 und 2036 auslaufenden Nutzungsrechten bereitstellen. Sie hat interessierte Kreise aufgerufen, in der Anhörung vor Ort noch einmal ihre Positionen vorzutragen. Danach will die Agentur schnellstmöglich final über die Bereitstellung der Mobilfunkfrequenzen entscheiden, "um Rechts- und Planungssicherheit für den Markt zu schaffen".
(vbr)