Vorsicht, Kunde! – DSL-Leitung bei Baggerarbeiten gekappt
Wird bei Bauarbeiten die DSL-Leitung beschädigt, fallen Internet und Telefon aus. Falls der Provider die Reparatur verzögert, kann man ihn unter Druck setzen.
Was tun, wenn der DSL-Anschluss ausfällt und der Provider nicht reagiert? Diese Frage diskutieren wir in der neuen Folge des Verbraucherschutz-Podcasts "Vorsicht, Kunde!". Wir klären, wer bei Kabelschäden durch Baggerarbeiten für die Reparatur zuständig ist und geben Tipps für möglichst wirkungsvolle Beschwerdebriefe.
Empfohlener redaktioneller Inhalt
Mit Ihrer Zustimmung wird hier ein externer Podcast (Podigee GmbH) geladen.
Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen (Podigee GmbH) übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.
Die Leitungspläne in Gemeinden und Städten sind nicht immer auf dem aktuellen Stand, weiß c’t-Redakteur Urs Mansmann. Deshalb werden bei Baggerarbeiten in der Straße schon mal versehentlich Leitungen im Erdreich angeknabbert, wenn etwa neue Glasfaserkabel verlegt werden. „Shit Happens“, könnte man sagen, aber beheben sollte das zuständige Unternehmen solche Schäden natürlich schnellstmöglich.
Monatelanger Internetausfall
Im vorliegenden Fall von Gerd P. fielen nach Bauarbeiten DSL und damit Internet und Telefon monatelang aus. Dennoch sperrte sich der Provider lange gegen eine Reparatur. Im Vorsicht-Kunde-Podcast besprechen wir, wie Kunden bei Internetausfällen reagieren sollten und wir klären über die rechtliche Lage auf.
Rechtsanwalt Niklas Mühleis verweist hier auf Paragraf 58 des Telekommunikationsgesetzes (TKG). In dem ist festgeschrieben, dass Provider Störungen unverzüglich und unentgeltlich beseitigen müssen. Moderatorin Ulrike Kuhlmann fragt sich, welche Spielräume das Wörtchen „unverzüglich“ birgt. Doch auch das wurde im TKG klar definiert. So müssen Telekommunikationsanbieter ihre Kunden innerhalb von zwei Tagen darüber informieren, welche Maßnahmen eingeleitet wurden und wann die Störung behoben sein wird.
An wen sich Kunden bei einem Leitungsausfall wenden sollten und wie man den Provider dazu bewegt, schneller tätig zu werden, weiß Niklas. Er empfiehlt unter anderem, sich im Beschwerdeschreiben konkret auf Paragraf 58 TKG zu beziehen. In dem hat der Gesetzgeber nämlich auch festgelegt, welche Entschädigung Kunden bei Störungen zusteht. Denn wenn die Reparatur wie bei Gerd P. mehrere Monate dauert, steht Verbrauchern nicht nur eine schnelle Schadensbeseitigung, sondern auch eine Entschädigung zu. Wie man diese effektiv durchsetzt und welche weiteren Hebel es gibt, die Reparaturbemühungen des Providers zu beschleunigen, besprechen wir im Podcast.
Videos by heise
Hier können Sie den c’t-Artikel zu dem im aktuellen Podcast behandelten Streitfall nachlesen:
Der Fall Gerd P.: Telekom behebt Störung an DSL-Leitung monatelang nicht
Sämtliche Episoden unseres Verbraucherschutz-Podcasts sowie die darin behandelten Fälle finden Sie unter ct.de/Vorsicht-Kunde. Wir freuen uns über Anregungen, Lob und Kritik zum c’t-Podcast "Vorsicht, Kunde!" in den Kommentaren.
Das c’t magazin gibt es am Kiosk, im Browser und in der c’t-App für iOS und Android. Unsere c’t-Artikel finden Sie auch im digitalen Abo heise+. Wenn Sie dieses Angebot bisher nicht kennen, können Sie jetzt günstig reinschnuppern und uns damit unterstützen. Unter „heiseplus.de/podcast“ bekommen Sie drei Monate heise+ zum Sonderpreis.
c’t ist übrigens auch bei WhatsApp!
In unserem WhatsApp-Kanal sortieren Torsten und Jan aus der Chefredaktion das Geschehen in der IT-Welt, fassen das Wichtigste zusammen und werfen einen Blick auf das, was unsere Kollegen gerade so vorbereiten.
► c’t Magazin
► c’t auf Mastodon
► c’t auf Instagram
► c’t auf Facebook
► c’t auf X/Twitter
► c’t auf Bluesky
► c’t auf Papier: überall wo es Zeitschriften gibt!
(uk)