VDA zum Flottenverbrauch: Durstige Pkw nicht berücksichtigen
Der VDA schlägt vor, bei der Bilanzierung des Flottengrenzwerts die Neuwagen mit dem höchsten Verbrauch nicht zu berücksichtigen.
Ein Beispiel: In der Flotte von BMW dürfte der X7 zu den Modellen mit dem höchsten Verbrauch gehören. Wird der Vorschlag des VDA umgesetzt, könnte er vorübergehend aus der Bilanzierung herausgenommen werden.
(Bild: BMW)
Für die meisten Auto-Käufer ist der Flottenverbrauch ein weit entferntes Konstrukt, das ihre Entscheidungen für ein Modell nur indirekt beeinflusst. Ganz anders ist die Situation für die Autoindustrie: Liegt ein Hersteller über seinem individuellen Grenzwert, wird für jeden im Bezugsjahr in der EU verkauften Neuwagen ein Bußgeld fällig – und zwar unabhängig davon, ob das jeweilige Auto den Grenzwert eingehalten hat oder nicht. Seit Monaten macht die Industrie Druck auf die Politik, diese Regelungen zum Flottenverbrauch aufzuweichen. Ein in der Vergangenheit bereits praktiziertes Verfahren dazu bringt nun der Verband der deutschen Autoindustrie (VDA) erneut als Vorschlag in die Debatte.
Bis zu 10 Prozent nicht berücksichtigen
Im Kern sieht der Vorschlag des VDA vor, die durstigsten fünf bis zehn Prozent der Neuwagenflotte aus der Regelung zu nehmen, für die Berechnung des Flottenverbrauchs also nicht heranzuziehen. Dieses sogenannte "Phase-In" sollte schon einmal ab 2020 vorübergehend der Autoindustrie Zeit verschaffen, um die CO₂-Ziele zu erreichen und mögliche Bußgelder zu verhindern. Das soll die EU, ginge es nach dem VDA, jetzt wiederholen. Am 5. März möchte sich die EU-Kommission dazu äußern.
Vorgezogene Prüfung
Vereinbart ist in der EU, dass die bestehende Regelung 2026 überprüft und gegebenenfalls angepasst wird. VDA-Präsidentin Hildegard Müller argumentierte gegenüber "auto motor und sport" für den Vorschlag, diese Überprüfung vorzuziehen. Nur auf dieser Grundlage könne gewährleistet werden, dass die notwendigen Anpassungen der Rahmenbedingungen erfolgten. "Um in der aktuellen Krise zusätzliche Belastungen für die Industrie abzuwenden und die Investitionsmöglichkeiten der Unternehmen nicht noch weiter einzuschränken, muss die EU-Kommission zudem kurzfristig tätig werden und ein klares Signal setzen, die für das Erreichen der Ziele notwendigen Flexibilitäten zu schaffen", warb sie für die Auslegung der Lage aus Sicht des VDA.
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Unterstützung aus der Politik
Im Wahlkampf zeichnet sich eine gewisse Unterstützung aus verschiedenen politischen Richtungen dafür ab, die Regelung zum Flottengrenzwert zu überarbeiten. Die Union wirbt für Technologieoffenheit und steht den von ihr einst mit beschlossenen Strafen für einen zu hohen Flottenverbrauch inzwischen kritisch gegenüber. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) brachte den Gedanken ins Spiel, eine Bilanz über drei Jahre zu ziehen. Hält ein Hersteller also 2025 seinen Grenzwert nicht ein, müsste er ihn in den Folgejahren unterbieten. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sprach sich dafür aus, die Autoindustrie in dieser Lage nicht noch weiter zu belasten. Auch Frankreich hat sich dafür ausgesprochen, Strafen für die Autohersteller zu vermeiden. Die EU-Kommission macht im Januar 2025 deutlich, dass sie vorerst nichts ändern wolle.
Mehr Elektroautos als bisher
Die Autoindustrie darf also darauf hoffen, dass die aktuellen Regelungen nicht komplett umgesetzt werden. Denn der 2025 verschärfte Grenzwert ist nach Einschätzungen von Experten, beispielsweise vom ICCT, ohne einen erhöhten Anteil von batterieelektrischen Autos im Verkauf kaum zu erreichen. Darauf sind die Hersteller unterschiedlich gut vorbereitet. Sie werden versuchen, einerseits Elektroautos mit ihren Maßnahmen attraktiver zu vermarkten als bisher. Dazu gehören beispielsweise rabattierte Sondermodelle oder besondere Leasing-Konditionen. Beides beschneidet ihre Marge. Andererseits werden sie über Lobbyverbände den Druck auf die Politik erhöhen, um staatliche Anreize wieder stärker freizusetzen, als das aktuell der Fall ist.
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(mfz)