Microsoft legt weiteren Rechtsstreit wegen überhöhter Software-Preise bei

Momentan scheinen Microsofts Anwälte Überstunden zu schieben: Der Konzern kann erneut eine außergerichtliche Einigung in einer privaten Sammelklage wegen Ausnutzung einer Monopolstellung erreichen.

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Von
  • Jürgen Kuri

Momentan scheinen Microsofts Anwälte Überstunden zu schieben: Der Konzern kann erneut einen Rechtsstreit wegen angeblich überhöhter Software-Preise beilegen. Nach einer Einigung in Arizona folgt nun Massachussetts. Bis zu 34 Millionen US-Dollar können Kunden, die Microsoft-Produkte gekauft haben, in Gutscheinen erhalten. Wie in vorherigen außergerichtlichen Einigungen auch profitieren Schulen von Geldern, die von den Klägern nicht abgerufen wurden: Die Hälfte davon geht in Form von Gutscheinen an Schulen in dem US-Bundesstaat.

Ebenfalls wie in anderen Fällen, in denen Sammelklagen wegen überhöhter Software-Preise beigelegt wurden, ist mit den Gutscheinen keine Verpflichtung verbunden, Microsoft-Produkte zu erwerben; sie sind für Hard- und Software von jedem beliebigen Hersteller einlösbar. In einem früheren Verfahren in Kalifornien versuchte Microsoft durchzusetzen, dass ein Teil der von den Schulen bezogenen Software aus Redmond stammen müsse, was unter anderem heftige Proteste von Apple auslöste.

Die Sammelklagen berufen sich in der Regel auf die juristische Tatsachenfeststellung der ersten Instanz im Anti-Trust-Prozess gegen Microsoft, in der dem Software-Konzern vorgeworfen wurde, seine Marktmacht wettbewerbswidrig ausgenutzt zu haben. Kunden verklagten daraufhin Microsoft, diese Marktmacht auch dafür genutzt zu haben, überhöhte Preise für die eigenen Produkte durchzusetzen. Bislang sind ähnliche Klagen in diversen US-Bundesstaaten beigelegt worden. Andere Klagen waren abgeschmettert worden -- entweder, weil Kunden ihre Software nicht direkt bei Microsoft bezogen hatten oder weil einzelne Bundesstaaten solche privaten Wettbewerbsklagen nicht zulassen. (jk)