DSA-Verfahren der EU-Kommission: AliExpress muss nachbessern 

In ihrem DSA-Verfahren gegen den chinesischen Onlinemarktplatz AliExpress sieht die EU-Kommission noch deutlichen Verbesserungsbedarf.

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Alibaba-Stand auf Messe

AliExpress ist die B2C-Handelplattform der chinesischen Alibaba Group.

(Bild: heise online/vbr)

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This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Die EU-Kommission sieht weiterhin Defizite beim Risikomanagement der Verkaufsplattform AliExpress des chinesischen Alibaba-Konzerns. Das geht aus den vorläufigen Ergebnissen der seit über einem Jahr laufenden Untersuchung hervor, die die Kommission am Mittwoch vorgestellt hat.

Zwar konnte AliExpress mit einer Selbstverpflichtung einige der Beanstandungen der EU vorerst ausräumen. So können inzwischen auch nicht eingeloggte Nutzer Inhalte auf der Plattform melden, auch sei die Nachvollziehbarkeit von Händlerangaben verbessert worden.

Doch bleibe ein zentraler Punkt der Untersuchung weiterhin akut, erklärte die EU-Kommission: AliExpress unterschätze die Gefahren durch Produkte, die in der EU illegal sind. Das können etwa unsicheres Kinderspielzeug, unzureichend gesicherte Elektronik sowie Kosmetika oder Erwachsenenprodukte mit gesundheitsschädlichen Stoffen sein.

Zwar entferne die Plattform Produkte, die von Marktüberwachungsbehörden etwa auf dem SafetyGate-Portal als unsicher geführt werden. Doch AliExpress verhindere nicht ausreichend, dass exakt die gleichen Produkte erneut auf dem Marktplatz angeboten würden, schilderte eine EU-Beamtin.

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Die Kommission hat AliExpress seit Herbst 2023 im Visier und im März 2024 ein förmliches Verfahren eingeleitet. Grundlage ist der Digital Services Act (DSA) und die darin festgeschriebenen erweiterten Regeln für sehr große Online-Plattformen (Very Large Online Platform, VLOP). AliExpress habe sich kooperativ gezeigt, heißt es von der Kommission.

"Wir waren in der Lage, konkrete Schritte zu unternehmen, um ein hohes Maß an Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger der EU und zugleich faire Wettbewerbsbedingungen für Plattformen und Händler auf dem EU-Markt zu gewährleisten", sagte die zuständige Vizepräsidentin der EU-Kommission Henna Virkkunen.

AliExpress kann zu diesen vorläufigen Ergebnissen der Untersuchung nun Stellung nehmen. Sollte das Unternehmen in Zukunft auch die nun festgestellten weiteren Bedenken der EU-Kommission ausräumen können, würden auch keine Strafzahlungen fällig.

(vbr)